Die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) verdoppelt mit 1. Juni ihren Selbstbehalt – den sogenannten Behandlungsbeitrag – von bisher zehn auf künftig 20 Prozent. Die Hauptversammlung habe diesen Schritt beschlossen, „um trotz der angespannten Budgetsituation das Leistungsniveau der BVAEB auch in Zukunft sicherstellen zu können“, heißt es auf der Website der Versicherungsanstalt. Von der Erhöhung betroffen sind mehr als 1,2 Millionen Versicherte, für die die BVAEB in Österreich zuständig ist. Konkret bedeutet das: Wer bislang etwa beim Physiotherapeuten zehn Euro zuzahlte, wird ab Juni 20 Euro pro Behandlung entrichten müssen.
Rückschritt nach neun Jahren
Damit wird eine Entlastung rückgängig gemacht, die vor knapp neun Jahren in Kraft getreten war. Mit 1. April 2016 hatte die damalige Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) den Selbstbehalt von 20 auf zehn Prozent gesenkt. BVA-Generaldirektor Gerhard Vogel bezeichnete die Maßnahme seinerzeit als „einen weiteren Schritt zur finanziellen Entlastung unserer Versicherten“.
Nach der Zusammenlegung von BVA und der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau zur BVAEB mit 1. Jänner 2020 erfolgte eine Harmonisierung von Leistungen und Beiträgen – seitdem galt für Eisenbahner und Bergleute derselbe Behandlungsbeitrag von zehn Prozent wie für Beamte. Ausnahmen von der Regelung bleiben bestehen: Versicherte sowie Familien mit niedrigem Einkommen können weiterhin eine Befreiung oder Nachsicht vom Behandlungsbeitrag beantragen.
Grüne Kritik
Scharfe Kritik an der Entscheidung kommt von den Grünen. „Das von der ÖGK vorgelebte überfallsartige Verschlechtern der Leistungen hat nun auch bei der BVAEB Einzug gehalten. Das ist keine Art, mit den Versicherten umzugehen“, erklärte Gesundheitssprecher Ralph Schallmeiner. „Eine rechtzeitige, umfangreiche Information an die Versicherten wäre das Mindeste.“
Sinnvoller wäre es gewesen, „sich anzusehen, wo sich effektiv sparen lässt, ohne dabei Menschen zu belasten“. Die BVAEB habe stattdessen den vermeintlich einfachsten Weg gewählt und kürze auf Kosten der Versicherten – „das ist ungerecht“, so der Abgeordnete. Eine Stellungnahme der BVAEB war auf APA-Anfrage am Samstag zunächst nicht zu erhalten.