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Sparpaket

Länger arbeiten, weniger Pension: Das bringt die große Reform

Länger arbeiten, weniger Pension: Das bringt die große Reform
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3 Min. Lesezeit |

Österreichs Pensionisten trifft es hart: Das neue Doppelbudget bringt höhere Krankenversicherungsbeiträge, erstmals e-card-Gebühren und eine umfassende Pensionsreform.

Finanzminister Markus Marterbauer präsentierte am Dienstag dem Nationalrat das Doppelbudget für 2025/26, das erhebliche Einsparungen vorsieht. Die Pläne umfassen deutliche Preiserhöhungen für die e-card, das österreichweite KlimaTicket sowie für Führerschein- und Passgebühren. Besonders stark betroffen sind Pensionisten: Eine umfassende Pensionsreform soll Anreize für längere Berufstätigkeit schaffen. Zudem wird die e-card-Gebühr ab November 2026 erstmals auch für Pensionisten fällig, während die Krankenversicherungsbeiträge von 5,1 auf sechs Prozent steigen – was für viele Senioren Mehrkosten von mehreren hundert Euro jährlich bedeuten kann.

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Für Pflegeberufe bringt das Budget eine Ausweitung der Schwerarbeitsregelung ab dem kommenden Jahr. Diese Maßnahme, die jährlich mit 40 Millionen Euro zu Buche schlägt, wird durch Neuregelungen und reduzierte Auszahlungen bei Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspensionen gegenfinanziert. Im Zuge dessen erfolgt eine Überarbeitung der entsprechenden Verordnung, um die Anerkennungskriterien für Schwerarbeit zu objektivieren und Belastungsfaktoren präziser zu erfassen.

Pensionsreform-Details

Das Reformpaket enthält zudem ein Beschäftigungsmodell für ältere Arbeitnehmer und eine Teilpensionsregelung. Ab 2026 können Beschäftigte nach Erreichen des Pensionsanspruchs ihre Arbeitszeit verringern und parallel zum reduzierten Gehalt einen Teil der Pension beziehen. Der Zugang zur Korridorpension wird erschwert, indem sowohl das Antrittsalter als auch die erforderlichen Beitragsmonate angehoben werden. Nach einer zwischenzeitlichen Aussetzung wird die Pensionsaliquotierung wieder eingeführt und soll künftig einheitlich 50 Prozent für alle Österreicher betragen.

Um die finanziellen Belastungen abzufedern, sieht das Budget auch Entlastungsmaßnahmen vor. Die Sozialversicherungs-Rückerstattung für Pensionisten wird erhöht. Bei den Rezeptgebühren ist für 2026 ein Einfrieren vorgesehen, während die Obergrenze von zwei auf 1,5 Prozent gesenkt wird. Zusätzlich wird eine Höchstgrenze für Arzneimittelkosten eingeführt.

Langfristige Maßnahmen

Sollten die Kostendämpfungsmaßnahmen bis 2030 nicht die gewünschten Effekte erzielen, plant die Regierung einen gesetzlichen Mechanismus zur langfristigen Absicherung des Pensionssystems. Dieser beinhaltet unter anderem eine schrittweise Erhöhung der Versicherungsjahre für die Korridorpension ab 2035 in Halbjahresschritten. Weitere potenzielle Anpassungen betreffen den Beitragssatz, den Kontoprozentsatz, das Anfallsalter, die Pensionsanpassung sowie grundlegende Anspruchsvoraussetzungen.

Pflegekräfte unterliegen derzeit noch dem regulären Pensionsantrittsalter. Ab 2026 erhalten sie jedoch die Möglichkeit, bereits mit 60 Jahren in den Ruhestand zu treten, sofern sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Die Krankenversicherungsbeiträge für Pensionisten steigen ab 1. Juni 2025 von 5,1 auf sechs Prozent, was jährliche Mehrbelastungen im dreistelligen Euro-Bereich verursacht.

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Die e-card-Gebühr wird mit November 2025 von 13,80 auf 25 Euro pro Jahr erhöht und ab November 2026 erstmals auch von Pensionisten eingehoben.

Finanzielle Auswirkungen für Pensionisten

Die konkreten Auswirkungen der Maßnahmen treffen verschiedene Einkommensgruppen unterschiedlich stark. Eine Pensionistin mit einer monatlichen Bruttopension von 1.500 Euro muss ab Juni 2025 jährlich rund 162 Euro mehr an Krankenversicherungsbeiträgen zahlen. Bei höheren Pensionen steigt die Belastung entsprechend: Für Pensionisten mit 2.500 Euro Monatspension erhöht sich die jährliche Mehrbelastung durch die Beitragserhöhung auf etwa 270 Euro.

Zusätzlich zur Beitragserhöhung kommt die neue e-card-Gebühr hinzu, die ab November 2026 mit 25 Euro jährlich erstmals auch für Pensionisten gilt. Sozialverbände und Seniorenvertretungen warnen bereits, dass diese Maßnahmen trotz der vorgesehenen Ausgleichszahlungen und der geplanten Rezeptgebühren-Obergrenzen insbesondere Bezieher niedriger und mittlerer Pensionen finanziell stark belasten werden.

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KO KOSMO-Redaktion
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