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Lehrling ausgebeutet: AK erkämpft 10.000 Euro Nachzahlung

Lehrling ausgebeutet: AK erkämpft 10.000 Euro Nachzahlung
FOTO: iStock/Scharfsinn86
2 Min. Lesezeit |

Ein Kärntner Lehrling erhielt dank der Arbeiterkammer über 10.000 Euro nachgezahlt. Sein Ausbildungsbetrieb hatte massiv gegen Arbeitsrecht und Jugendschutz verstoßen.

Die Arbeiterkammer Kärnten verzeichnet einen bedeutenden Erfolg im Kampf für Lehrlingsrechte. Durch das Engagement der Initiative „AK Young“ erhielt ein gekündigter Lehrling eine Nachzahlung von mehr als 10.000 Euro. Der junge Kfz-Technik-Auszubildende durchlebte zuvor eine schwierige Phase mit erheblichen finanziellen und emotionalen Belastungen, da sein Lehrlingsentgelt regelmäßig nur teilweise oder gar nicht ausgezahlt wurde.

„Hinzu kamen massive Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz und die Bestimmungen des Berufsausbildungsgesetzes. Im vorliegenden Fall ist besonders schwerwiegend, dass Lehrlinge unter 18 Jahren laut Gesetz keine Überstunden oder Akkordarbeit leisten dürfen“, so AK-Young-Experte Erich Malle.

Gravierende Verstöße

Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Unternehmens führten letztlich zur Auflösung des Ausbildungsverhältnisses. Bei der anschließenden Prüfung der Endabrechnung wurde das tatsächliche Ausmaß der Benachteiligung sichtbar: Dem Lehrling wurden Zahlungen in Höhe von über 10.000 Euro vorenthalten.

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Die Arbeiterkammer betont, dass selbst in wirtschaftlich angespannten Zeiten die Rechte von Auszubildenden nicht missachtet werden dürfen. Der Fall sende ein deutliches Signal, dass bei Arbeitnehmerrechten keine Kompromisse gemacht werden sollten.

Wichtige Rechte

Die Arbeiterkammer empfiehlt Lehrlingen und ihren Eltern, sich bei Unregelmäßigkeiten umgehend und kostenfrei an die AK zu wenden. Die Beratung erfolgt vertraulich.

Zusätzlich werden in der Mitteilung wichtige Hinweise für Lehrlinge zusammengefasst: Die tägliche Arbeitszeit darf acht Stunden und die wöchentliche 40 Stunden nicht überschreiten. Nach sechs Arbeitsstunden ist eine Pause von 30 Minuten vorgeschrieben. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen weder Überstunden leisten noch in Akkord arbeiten.

Je nach Branche stehen 25 bzw. 30 Werktage Urlaub pro Jahr zu. Die Entlohnung muss mindestens dem Kollektivvertrag entsprechen, und Prüfungstaxen sowie Materialkosten für Prüfungen sind vom Arbeitgeber zu erstatten.