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Kontroverse

Mann mit Ehefrau und fünf Kindern erhält Asyl – weil er schwul ist

(FOTO: iStock/Stadtratte/vichinterlang)
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Ein aufsehenerregender Asylfall fand kürzlich seinen Abschluss am Bundesverwaltungsgericht: Am 27. August wurde entschieden, dass ein Mann aus Russland das Recht erhält, in Österreich zu bleiben und den Status eines Asylberechtigten erhält.

Die erste Einreise und Antragsstellung

Am 22. September 2023 betrat der Mann, der sowohl die russische als auch die tadschikische Staatsbürgerschaft besitzt, das österreichische Staatsgebiet und beantragte Asyl. Der Grund dafür war, dass es ihm nicht gelang in Russland die Staatsbürgerschaft für seine Frau zu erlangen. Daraufhin reiste die Familie in die Türkei, um dort ein neues Leben aufzubauen und zu arbeiten.

Wollte nicht in Krieg einberufen werden

Der Mann sei dann auf Pilgerreise in Saudi-Arabien gewesen: „Bei seiner Ausreise aus der Türkei, sei ihm die Wiedereinreise in die Türkei verboten worden, weil er russischer Staatsbürger sei und diese nach dem Kriegsausbruch in der Ukraine, keine Aufenthaltsberechtigung in der Türkei mehr bekommen. Deswegen könne er nicht in die Türkei zurückkehren. Im Falle einer Rückkehr in seine Heimat befürchte er in den Krieg einberufen zu werden.“ 

„Bessere Alternative gesucht“

Im Januar 2024 kam es zu einer ersten Anhörung beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA). Der Mann erklärte, er habe keine Alternative: „Einen Asylantrag habe er gestellt, weil er nichts habe, wo er hingehen könne. Wenn er nach Russland zurückgehe, werde er in den Krieg eingezogen und in der Türkei habe er kein Aufenthaltsrecht mehr samt Aufenthaltsverbot. Seinen Herkunftsstaat habe er aus wirtschaftlichen Gründen verlassen und eine bessere Alternative gesucht.“

Dabei erwähnte er auch, er „in Tadschikistan mit einem Nachbarn ein Verhältnis gehabt habe. Er sei dann geschlagen worden und habe versprechen müssen so etwas nie wieder zu machen.“

Negativer Bescheid und Einspruch

Im April kam dann der negative Bescheid samt Aufforderung Österreich innerhalb von zwei Wochen zu verlassen: „Der BF (Anm.: Beschwerdeführer) habe seine Ausreisegründe zuerst lediglich darauf bezogen, dass er ausgelacht und gemobbt worden wäre und in die Türkei gereist sei, weil dort Ordnung und Arbeit wäre. Der BF habe angegeben, seinen Herkunftsstaat lediglich aus wirtschaftlichen Gründen verlassen zu haben. Der BF habe die Behörde mit seinem Vorbringen nicht davon überzeugen können, in der Russischen Föderation glaubhaft einer Verfolgung oder Bedrohung, weder von staatlicher Seite noch von sonstigen Personen, ausgesetzt zu sein. Der BF habe lediglich ein besseres Leben in seinem Land seiner Wahl gesucht.“

Ein Wendepunkt kam im Mai, als der Mann Einspruch gegen den Bescheid einlegte und neue detaillierte Unterlagen vorlegte. Besonders hervorgehoben wurden die Risiken einer Einberufung zum Militär, begleitet von Berichten über Kriegsverbrechen in der Ukraine durch die russischen Streitkräfte. Der Mann zitierte auch detaillierte Berichte und Stellungnahmen zur Situation für Homosexuelle in Russland und Tadschikistan.

Verfolgung wegen Homosexualität

Im Juli fand schließlich eine öffentliche Verhandlung am Bundesverwaltungsgericht statt. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass eine erhebliche Wahrscheinlichkeit bestehe, dass der Mann aufgrund seiner Homosexualität in seiner Heimat verfolgt werden würde. Das Gericht stellte fest, „dass er, auch wenn er mit einer Frau verheiratet ist und fünf Kinder hat, homosexuell ist und regelmäßig Kontakt zu Männern in sexueller Hinsicht sucht und auch in der Vergangenheit sowohl in Tadschikistan, in der Russischen Föderation oder auch in der Türkei im geheimen sowie nunmehr in Österreich offener seine Homosexualität auslebt und Sexualkontakte mit Männern hatte und hat.“

Zu den Feststellungen des Gerichts gehört auch der Hinweis auf die schwierigen Lebensbedingungen für sexuelle Minderheiten in Russland und Tadschikistan, einschließlich fehlendem staatlichen Schutz und Vorfällen von Gewalt und Hassverbrechen.

FPÖ empört über Asylbescheid

Schlussendlich wurde der Beschwerde stattgegeben, und dem Mann wurde der Status eines Asylberechtigten zuerkannt. Maximilian Krauss FPÖ-Klubobmann im Wiener Landtag: „Dieses Urteil ist ein Justizskandal der Sonderklasse. Der tadschikische Asylant erschleicht sich mit absurden Geschichten einen Aufenthalt für seine ganze Großfamilie und die Behörden spielen da auch noch mit. Diese Verarschung unseres Staates muss endlich aufhören.“