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Mordversuch

Mann überfährt seinen Freund drei Mal mit SUV

POLIZEI_FESTNAHME
Symbolbild (FOTO: iStock)

Im Februar 2023 wurde ein 50-jähriger Mann in Schwertberg, Bezirk Perg, Opfer eines brutalen Mordversuchs. Der Täter, ein 36-jähriger Mann, fuhr das Opfer gleich dreimal mit seinem SUV an und verursachte dabei schwere Knochenbrüche. Nun wurde das ursprüngliche Urteil von 12,5 Jahren Haft durch das Obergericht bestätigt, und der Wagen des Täters wurde konfisziert.

Nach einem hitzigen Streit in einem Lokal, bei dem der Angeklagte nach zehn Gespritzten und vier oder fünf Stamperln Schnaps aus der Bar geworfen wurde, setzte sich der 36-Jährige in sein zwei Tonnen schweres Auto. Er wartete, bis sein 50-jähriger Freund die Straße betrat, und fuhr ihn mit mindestens 35 km/h an. Nicht zufrieden damit, setzte er das Auto zurück und nahm einen zweiten, noch schnelleren Anlauf. „Der 50-Jährige wurde durch den Aufprall gut zehn Meter wie eine Puppe durch die Luft an ein Garagentor geschleudert“, berichtete eine Augenzeugin.

Anklage

Die Oberstaatsanwältin wies auf die neun einschlägigen Vorstrafen des Angeklagten hin und betonte, dass sein Alkoholkonsum „zum Exzess“ führe. Sie plädierte für eine Erhöhung der Freiheitsstrafe und argumentierte: „Alles in allem ist die Strafe in keinem Fall reduzierbar.“

Die Verteidigerin des Angeklagten hingegen meinte, dass die vom Landesgericht Linz verhängte Strafe „eindeutig zu hoch“ ausgefallen sei. Sie betonte, dass ihr Mandant „unglaublich bedauert“ und bereits eine „Schadenswiedergutmachung von knapp 13.000 Euro“ geleistet habe. Zudem sei er „arbeitsam“ und „ein Familienmensch“.

Urteil gefallen

Trotz der Argumente der Verteidigung bestätigte das Oberlandesgericht das ursprüngliche Urteil und entschied, dass die Strafzumessungsgründe vom Erstgericht „richtig erkannt“ wurden. „Es sei nur dem Zufall zu verdanken, dass es beim Mordversuch geblieben ist“, äußerte sich die Staatsanwältin in der Geschworenenverhandlung am Landesgericht Linz.

Zum Tatzeitpunkt hatte der Verdächtige 1,6 Promille. Er selbst gab an, sich nicht mehr an den Tathergang erinnern zu können und nur „Bilder im Kopf“ zu haben. Eine mögliche Wechselwirkung des konsumierten Alkohols mit eingenommenen Beruhigungstabletten könnte der Grund dafür sein. Trotz dieser Behauptung bescheinigte ihm ein psychiatrisches Gutachten Zurechnungsfähigkeit.