In Baden wurde einem ukrainischen Staatsbürger die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft widerrufen. Grund dafür war seine Weigerung, während der offiziellen Zeremonie die österreichische Bundeshymne mitzusingen.
Die niederösterreichische Landesregierung entschied daraufhin, die Staatsbürgerschaft nicht zu verleihen. Udo Landbauer, Landesvize der FPÖ, erklärte, dass jeder, der sich weigert, sich mit den Werten Österreichs zu identifizieren, auch nicht bereit sei, die Grundprinzipien des Landes anzunehmen. Diese Haltung stütze sich auf gesetzliche Vorgaben, die eine feierliche Verleihung in Anwesenheit der Landesfahne, der österreichischen und der EU-Fahne sowie das gemeinsame Absingen der Bundeshymne vorschreiben.
Politische Reaktionen
Laut Paragraf 21 des Staatsbürgerschaftsgesetzes muss die Verleihung der Staatsbürgerschaft in einem würdigen Rahmen erfolgen, was durch das gemeinsame Singen der Bundeshymne unterstrichen wird. Da der Antragsteller seine Weigerung offenbar bereits im Vorfeld angekündigt hatte, verfehlte er diesen Anspruch, was entsprechende Konsequenzen nach sich zog.
Christoph Luisser, Landesrat für Asylfragen der FPÖ, bezeichnete den Widerruf der Verleihung als rechtlich geboten und konsequent. Die Enthüllung dieses Vorfalls in der Kronen Zeitung sorgte für eine öffentliche Diskussion, ließ jedoch keinen Interpretationsspielraum in Bezug auf die gesetzliche Klarheit. Der politische Diskurs in Niederösterreich bleibt damit unerschütterlich auf dem Boden der Rechtsstaatlichkeit.
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