In einer Maßnahme haben sich 18.534 frustrierte Nutzerinnen und Nutzer von Amazon Prime Video in Deutschland aufgrund einer kürzlich vorgestellten Werbemaßnahme kollektiv zur Wehr gesetzt. Dies geschah im Anschluss an die Einrichtung eines speziellen Klageregisters am 23. Mai, ein Schritt, den die Verbraucherzentrale am letzten Freitag bekannt gab.

Kernpunkt der Auseinandersetzung
Im Mittelpunkt des Konflikts steht die Entscheidung von Amazon, Kunden vor die Wahl zu stellen: die Akzeptanz von Werbung während des Streamens oder ein Upgrade des bestehenden Abos um etwa drei Euro monatlich für einen werbefreien Service. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale bedarf eine derartige Änderung der Nutzungsbedingungen der ausdrücklichen Zustimmung der Kunden. Vor diesem Hintergrund wurde eine Sammelklage gegen das Unternehmen ins Leben gerufen, um gegen diese Praxis vorzugehen.
Stimmen aus der Verbraucherzentrale
Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen, unterstrich die Bedeutung des Vorgehens gegen Amazon: „Unternehmen wie Amazon sind nicht unantastbar. Wir gehen den Kampf gegen einen derart einflussreichen Anbieter an, trotz des hohen Ressourcenaufwands, und zeigen damit deutlich unsere Position gegen solches Fehlverhalten.“
Unterstützung für Betroffene
Für von der Werbemaßnahme betroffene Amazon Prime-Kunden ist das Klageregister, geführt beim Bundesamt für Justiz, zugänglich. Darüber hinaus bietet die Verbraucherzentrale Sachsen praktische Unterstützung an. Amazon wehrte sich gegen die Vorwürfe und erklärte zu Beginn des Jahres, alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt zu haben.
Die Situation verdeutlicht eine klare Konfrontation zwischen Verbraucherinteressen und den Geschäftspraktiken eines Unternehmens, in deren Mittelpunkt die Frage steht, inwieweit zukünftige Regulierungen in der digitalen Wirtschaft Form annehmen könnten.
Folge uns auf Social Media!