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Reformdruck

Mediziner-Kehrtwende: “Impfen in Apotheken möglich, wenn

Apotheke
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Während Hausapotheken in Arztpraxen schwinden, wächst die Zahl öffentlicher Apotheken stetig. Die Ärztekammer drängt auf eine Gesetzesreform und zeigt sich überraschend verhandlungsbereit.

Die österreichische Ärztekammer fordert mit Nachdruck eine umfassende Reform der Regelungen für Hausapotheken in Arztpraxen. Besonders für die Besetzung von Kassenstellen in ländlichen Gebieten spielen diese eine bedeutende Rolle. “Es handelt sich zwar nicht um den einzigen, aber durchaus um einen relevanten Faktor”, betonte Silvester Hutgrabner, Leiter des Ärztekammer-Referats für Hausapotheken und Medikamentenangelegenheiten, während einer Pressekonferenz am Freitag.

Die derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen werden als zu einschränkend kritisiert. Laut Apothekengesetz dürfen ärztliche Hausapotheken nicht genehmigt werden, wenn sich eine öffentliche Apotheke in einem Umkreis von vier Straßenkilometern befindet. Im Bereich zwischen vier und sechs Kilometern gilt diese Regelung nur für Praxen, die von einem Nachfolger übernommen werden.

Rückläufige Entwicklung

Die Entwicklung zeigt einen deutlichen Trend: Während die Zahl der Hausapotheken seit Ende der 1990er Jahre von 1100 auf 800 zurückgegangen ist, stieg die Anzahl öffentlicher Apotheken im selben Zeitraum von 1000 auf etwa 1450. Inzwischen gibt es bereits Gemeinden, die trotz zweier vorgesehener Kassenstellen keine Ärzte finden können, obwohl eine öffentliche Apotheke vorhanden ist.

Hutgrabner richtete einen dringenden Appell an die politischen Entscheidungsträger: “Wir möchten endlich in einen Dialog treten, um eine Novellierung des Apothekengesetzes zu erreichen, die auch die Interessen der Hausärzte berücksichtigt.”

Verhandlungsbereitschaft

Gleichzeitig signalisierte die Ärztekammer Verhandlungsbereitschaft beim kontrovers diskutierten Thema des Impfens in Apotheken. “Eine grundsätzliche Ablehnung bringt uns nicht weiter”, erklärte Hutgrabner. Sofern Apotheken alle rechtlichen und hygienischen Anforderungen erfüllen würden, stünde er dem Impfen in Apotheken nicht ablehnend gegenüber.

Diese Offenheit knüpft die Ärztekammer jedoch an eine Bedingung: Edgar Wutscher, Vizepräsident der Ärztekammer und Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte, stellte klar, dass im Gegenzug Verhandlungen über das Dispensierrecht (Befugnis zur Medikamentenabgabe) – also die Befugnis von Ärzten zur Abgabe von Medikamenten – geführt werden müssten.

Der überwiegende Teil der Kurie sei bereit, über das Thema Impfen zu diskutieren, erwarte jedoch genau diese Gegenleistung, so Wutscher.