Mit gefälschten Zeugnissen und einer bedingten Freiheitsstrafe im Gepäck will ein 48-jähriger Pädagoge aus Steyr wieder unterrichten – seine Klasse warte auf ihn.
Der wegen gefälschter Zeugnisse verurteilte 48-jährige Pädagoge aus der oberösterreichischen Stadt Steyr strebt trotz seiner rechtlichen Probleme eine Rückkehr in den Lehrerberuf an. Nachdem er im März mit nicht authentischen Qualifikationsnachweisen aufgeflogen war, verhängte das Gericht im April eine dreimonatige bedingte Freiheitsstrafe mit dreijähriger Bewährungszeit. Die Richterin entschied dabei, den Eintrag im Strafregisterauszug zu unterlassen, um seine beruflichen Chancen nicht zu beeinträchtigen.
In einem Gespräch mit der Kronenzeitung bekräftigte der ehemalige Deutsch- und Sportlehrer seinen Wunsch, an die Mittelschule in Steyr zurückzukehren. Er betonte seine tiefe Verbundenheit zum Lehrberuf: „Meine Klasse wartet auf mich. Ich habe mich immer für meine Schüler eingesetzt, und ich weiß, dass ich ein echt guter Lehrer bin. Vielleicht besser als einer mit Diplom.“ Obwohl ihn das fehlende Studienabschlusszeugnis belaste, identifiziere er sich weiterhin vollständig mit seiner pädagogischen Tätigkeit.
Abgebrochenes Studium
Der Verurteilte hatte sein Studium kurz vor dem erfolgreichen Abschluss abgebrochen, weil eine Blockveranstaltung nicht anerkannt wurde. Nach verschiedenen beruflichen Tätigkeiten nahm er später die Gelegenheit wahr, an einer Mittelschule zu unterrichten.
Ungeachtet der gerichtlich verhängten Bewährungsstrafe beabsichtigt er nun, sich erneut für eine Stelle an derselben Bildungseinrichtung zu bewerben.
⇢ Unangemessen berührt“: Ex-Pädagoge nach Missbrauch vor Gericht
Bildungsdirektion erteilt klare Absage
Eine Rückkehr des 48-Jährigen in den Schuldienst ist jedoch praktisch ausgeschlossen. Die Bildungsdirektion Oberösterreich hat nach Bekanntwerden der Vorwürfe das Dienstverhältnis umgehend beendet und schließt eine Wiedereinstellung kategorisch aus. Gemäß den österreichischen Rechtsvorschriften ist eine Anstellung als Lehrer an öffentlichen Schulen ohne abgeschlossenes Lehramtsstudium nicht zulässig.
Besonders schwerwiegend: Die Urkundenfälschung führt nach geltender Rechtslage nicht nur zur sofortigen Entlassung, sondern auch zu einem dauerhaften Berufsverbot im öffentlichen Schuldienst. Die wohlwollende Entscheidung der Richterin bezüglich des Strafregistereintrags ändert an dieser dienstrechtlichen Konsequenz nichts.