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Schulungszuschlag

Millionenschwere Änderung im Wiener Mindestsicherungsgesetz

(FOTO: iStock/yul38885 yul38885)
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Die Stadt Wien hat einen Entwurf zur Änderung des Wiener Mindestsicherungsgesetzes (WMG) vorgestellt, der Mehrkosten in Millionenhöhe im Jahresbudget zur Folge haben könnte. Die Novelle, die ab dem 1. Jänner 2024 in Kraft treten soll, sieht unter anderem die Einführung neuer Schulungszuschläge vor.

Schulungszuschläge und Anspruchsberechtigung

Der Gesetzesentwurf sieht vor, einen Schulungszuschlag für Bezieher der Wiener Mindestsicherung einzuführen. Anspruchsberechtigt sind Personen, die kein Arbeitslosengeld erhalten, jedoch eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts beziehen und Schulungen des Arbeitsmarktservice (AMS) absolvieren. Diese Maßnahme soll einen Anreiz bieten, um arbeitslose Erwerbsfähige zur Teilnahme an Umschulungen zu motivieren und ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.

Auch Bezieher von Arbeitslosengeld und anderen öffentlichen Förderungen werden profitieren: Die Zuschläge gelten ebenfalls als anrechnungsfrei, wenn sie während Ausbildungsmaßnahmen gezahlt werden.

Finanzielle Auswirkungen

Die Stadt Wien rechnet mit erheblichen Mehrkosten im zweistelligen Millionenbereich pro Jahr. Insgesamt wird das Budget um rund 26,1 Millionen Euro jährlich belastet, wobei diese Kosten im ersten Jahr aufgrund der rückwirkenden Gültigkeit ab November 2024 höher sein könnten.

Der Schulungszuschlag ersetzt die bisherigen Bildungsboni und ist nach der Dauer der Schulungsmaßnahmen gestaffelt. Für Kurse von bis zu 120 Tagen wird ein Zuschlag von 2,49 Euro pro Tag gewährt. Schulungen zwischen 120 und 365 Tagen erhalten einen dreifachen Satz von 7,47 Euro pro Tag, und Maßnahmen von mindestens 365 Tagen erhalten 12,45 Euro pro Tag. Diese Sätze gelten besonders für Teilnehmer, die keine Arbeitslosenleistungen beziehen, wobei sich die Höchstsätze der Mindestsicherung entsprechend erhöhen.

Darüber hinaus werden bestimmte sozialversicherungsrechtliche Leistungen, wie etwa Versehrtenrenten, von der Anrechnung auf die Mindestsicherung ausgeschlossen. Zudem sollen anlässlich der Novelle bestehende datenschutzrechtliche Bestimmungen aktualisiert werden. Behörden sollen bei Zweifeln an der angegebenen Wohnadresse das Recht erhalten, Informationen direkt von Vermietern einzuholen.

Mit diesen Änderungen will die Stadt Wien nicht nur auf Kritik am bisherigen Mindestsicherungssystem reagieren, sondern auch die Attraktivität von Umschulungs- und Fortbildungsmaßnahmen erhöhen. Die genaue Umsetzung und die zusätzlichen finanziellen Belastungen für das Budget bleiben dennoch abzuwarten.