Vertrag in Moskau, Einsatz in Saporischschja, Verletzung durch Drohne – ein Serbe steht nun wegen Kriegsteilnahme vor Gericht.
Ein 40-jähriger serbischer Staatsbürger steht in Belgrad vor Gericht, weil er sich nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft freiwillig den russischen Streitkräften angeschlossen und auf ukrainischem Territorium gekämpft haben soll. Die Höhere Staatsanwaltschaft Belgrad hat Anklage erhoben – im Fall einer Verurteilung droht dem Mann eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.
Den Ermittlern zufolge besteht der begründete Verdacht, dass Milos N. zwischen September 2024 und November 2025 als Teil einer militärischen Formation der Russischen Föderation in der Ukraine im Einsatz war – ohne russische Staatsbürgerschaft und ohne Zugehörigkeit zu einer internationalen Organisation, der Serbien angehört.
Einsatz in Saporischschja
Die Staatsanwaltschaft zeichnet ein detailliertes Bild davon, wie der 40-Jährige in diesen Einsatz gelangt sein soll. Demnach reiste Milos N. aus eigenem Antrieb nach Moskau, wo er mit Vertretern des russischen Verteidigungsministeriums einen Vertrag unterzeichnet haben soll. Dieser Vertrag verpflichtete ihn den Ermittlungen zufolge zu einem zwölfmonatigen Dienst in den russischen Streitkräften, wofür er monatlich entlohnt wurde.
Im Anschluss absolvierte er eine taktische Ausbildung, wurde mit Uniform, Ausrüstung und einer Schusswaffe ausgestattet und schließlich einem Regiment in der Region Saporischschja zugeteilt. Dort soll er Befehle seiner direkten Vorgesetzten ausgeführt haben. Im Verlauf seines Einsatzes wurde Milos N. nach Angaben der Staatsanwaltschaft bei einem ukrainischen Drohnenangriff am Unterarm verletzt.
Serbisches Strafrecht
Vor seiner Rückkehr nach Moskau soll er Uniform, Abzeichen und Waffe wieder abgegeben haben. Nun muss er sich in Serbien für seine mutmaßliche Beteiligung an dem Konflikt verantworten: Die Höhere Staatsanwaltschaft Belgrad hat beim zuständigen Gericht einen Strafantrag eingebracht, dem zufolge Milos N. als serbischer Staatsbürger an einem Krieg beziehungsweise bewaffneten Konflikt in einem anderen Staat teilgenommen hat.
Artikel 386a des serbischen Strafgesetzbuches stellt die Beteiligung eigener Staatsbürger an Kriegen oder bewaffneten Konflikten im Ausland unter Strafe und sieht dafür Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren vor. Nach Angaben des UN-Menschenrechtsbüros wurden seit 2015 rund 30 serbische Staatsangehörige wegen Teilnahme am Krieg oder wegen Organisation solcher Teilnahme in Belgrad verurteilt.