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MITSCHULD

Missbrauchsopfer reicht Klage gegen ehemaligen Papst Ratzinger ein

EPA/CLAUDIO ONORATI
EPA/CLAUDIO ONORATI

Ratzinger trägt laut Missbrauchsopfer genauso Mitschuld, denn er hatte „Kenntnis von allen Umständen und hat es zumindest billigend in Kauf genommen“.

40 Jahre lang konnte Priester H. den Missbrauchsvorwürfen entgehen. Doch nun entlässt das Bistum Essen (Kirchenprovinz Köln) den verurteilten Sexualstraftäter aus dem Klerikerstand. Doch das ist nicht genug für ein ehemaliges Missbrauchsopfer des pädophilen Priesters.

Klage gegen Ratzinger

Das Opfer hat auch Klage gegen den ehemaligen Papst Benedikt XVI. (Joseph Aloisius Ratzinger) eingereicht, berichten drei deutsche Medien am Mittwoch. Denn der damalige Papst hätte „Kenntnis von allen Umständen“ gehabt und hätte die Situation „zumindest billigend in Kauf genommen“, lautet der Vorwurf in der Klageschrift.

So lautet die Anschuldigung, Ratzinger hätte den pädophilen Priester bei Gemeindeaktivitäten mit Kindern und Jugendlichen eingesetzt, obwohl er sich der Missbrauchsvorwürfe bewusst war. Ratzinger hätte auch, als er in den 80er Jahren noch als Erzbischof fungierte, den damals schon als pädophil vorbestraften Priester H. in sein Bistum München aufgenommen – wo es zu weiteren Missbräuchen von Kindern und Jugendlichen kam.

Taten Großteils verjährt

Strafrechtlich gesehen sind die Missbräuche überwiegend verjährt. Das Opfer stellt demnach eine Feststellungsklage. Kommt das Gericht zum Ergebnis, dass das Opfer wirklich von Priester H. missbraucht wurde, müsste der Vatikan die volle Verantwortung übernehmen.

Neben dem ehemaligen Papst richtet sich die Anklage auch noch gegen Kardinal Friedrich Wetter und den Generalvikar der Erzdiözese München und Freising, Christoph Klingan.

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