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Verkehrschaos

Mit 0,8 Promille und ohne Führerschein durch Wien – Regeln sollen kippen

Mit 0,8 Promille und ohne Führerschein durch Wien – Regeln sollen kippen
Symbolbild Foto: iStock
3 Min. Lesezeit |

Kein Führerschein, kein Kennzeichen, kein Problem – zumindest noch. Wiens E-Oldtimer bewegen sich in einer rechtlichen Grauzone, die nun kippen könnte.

Auf der Ringstraße und in den Gassen der Wiener Innenstadt sind sie längst ein vertrautes Bild: elektrisch betriebene Fahrzeuge im Oldtimer-Design, die Touristen durch das historische Stadtzentrum kutschieren. Laut Wiener Wirtschaftskammer hat ihre Zahl in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen. Eine Erhebung zählte knapp 260 solcher E-„Oldtimer“ allein in der Innenstadt – rund viermal so viele wie noch vor drei Jahren.

Technisch bedingt erreichen diese Gefährte eine Höchstgeschwindigkeit von zehn Kilometern pro Stunde, was ihnen rechtlich den Status eines Fuhrwerks einbringt – und nicht jenen eines Kraftfahrzeugs. Die Folge: Eine Reihe von Vorschriften, die für Pkw oder Busse selbstverständlich sind, findet auf sie keine Anwendung. So dürfen bereits 16-Jährige die Fahrzeuge ohne Führerschein lenken, und die geltende Alkoholgrenze liegt bei 0,8 Promille.

Scharfe Kritik

Ludwig Richard, Obmann der Wiener Autobusunternehmen, übt scharfe Kritik an dieser Rechtslage. „Das Problem ist, dass diese Fahrzeuge von einer 16-Jährigen ohne Führerschein gelenkt werden dürfen, dass die Fahrzeuge kein Kennzeichen haben, dass sie nicht versichert sind.“ Besonders stört ihn das eklatante Missverhältnis zu den Anforderungen, denen andere Verkehrsteilnehmer unterliegen.

Nach geltendem Recht sei es einem 16-Jährigen möglich, zwei Bier zu trinken und anschließend mit zwölf nicht angeschnallten Touristen und dem Handy am Ohr über den Ring zu fahren. „Das ist Wahnsinn, wenn man vergleicht, welche strengen Auflagen für Autolenker und ganz besonders Buslenker gelten.“

Forderungen der Branche

Die Wiener Fachgruppe der Autobusunternehmen drängt deshalb auf eine grundlegende Nachschärfung der Vorschriften. E-„Oldtimer“ sollen künftig denselben Regelungen unterliegen wie andere Kraftfahrzeuge. Konkret gefordert werden eine Versicherungs- und Kennzeichenpflicht sowie entsprechende Führerscheinvoraussetzungen: Volljährige Lenker sollen einen B-Führerschein vorweisen müssen, bei der Beförderung von mehr als acht Fahrgästen soll ein D-Führerschein verpflichtend sein.

Auch im Gewerberecht sieht die Fachgruppe Handlungsbedarf. Derzeit lässt sich die Personenbeförderung mit solchen Fahrzeugen als freies Gewerbe anmelden. Künftig soll eine gewerberechtliche Konzession samt Nachweis fachlicher Eignung verlangt werden. Umzusetzen wäre das über Änderungen sowohl im Kraftfahrgesetz als auch in der Gewerbeordnung.

Rückendeckung für schärfere Regeln kommt auch aus Wien-Innere Stadt. Die Bezirksvorstehung hat sich bereits hinter Forderungen nach strengeren Vorgaben für E-„Oldtimer“ und Fahrradtaxis – sogenannte „Faxis“ – gestellt. Als wesentliches Argument werden die verkehrlichen Auswirkungen ins Treffen geführt: Die Fahrzeuge verursachten im innerstädtischen Bereich regelmäßig Behinderungen und Staus.

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KO KOSMO-Redaktion
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