Ein Elektroschocker als Lernhilfe – ein Burgenländer steht wegen eines bizarren Erziehungsmittels vor Gericht.
Ein 41-jähriger Mann aus dem Südburgenland steht vor Gericht, weil er seinen Stiefsohn mithilfe eines Elektroschockers zum Lernen bewegen wollte. Die Vorfälle trugen sich 2019 im gemeinsamen Wohnhaushalt in Eisenstadt zu. Der Angeklagte verwendete dabei einen als Taschenlampe getarnten Elektroschocker, den er aktivierte, ohne das Gerät jedoch direkt gegen den Körper des damals acht- beziehungsweise neunjährigen Jungen zu richten.
Wie der ORF berichtet, genügte das typische Zischgeräusch des Geräts, um den gewünschten Druck zu erzeugen.
Angst beim Lernen
Der heute 16-jährige Stiefsohn gab als Zeuge an, dass ihn das Geräusch des Elektroschockers während des Übens der Malreihen in Angst versetzt habe. Der Angeklagte erklärte vor Gericht, er habe „alles versucht“, damit sich das Kind auf die Hausübung konzentriere, da es dabei Schwierigkeiten gegeben habe. Eine gefährliche Drohung erkannte er in seinem Verhalten nicht, räumte die Vorwürfe jedoch grundsätzlich ein.
Bedingtes Urteil
Das Gericht befand den Mann für schuldig und verhängte eine Freiheitsstrafe von drei Monaten, die unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen wird.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.