Ein Vorgarten, ein abgetrennter Arm, ein Geständnis – in Tschechien erschüttert ein Fall die Region bis ins Mark.
Ein kleines Dorf nahe der deutschen Grenze ist in tiefer Bestürzung. Im tschechischen Königsberg an der Eger soll eine 35-jährige Frau ihr neugeborenes Kind getötet und anschließend ihren Hunden überlassen haben.
Die Gemeinde mit rund 4.500 Einwohnern liegt etwa 20 Kilometer von der deutschen Grenze entfernt. Was sich dort ereignet haben soll, versetzt die gesamte Region in Fassungslosigkeit: Eine Mutter soll ihr gerade zur Welt gekommenes Kind nicht beschützt, sondern es ihren Hunden zum Fraß vorgeworfen haben.
Grauenvoller Fund
Eine Frau wollte an jenem Mittwochabend ihren Sohn, dessen Freundin und ihr neugeborenes Enkelkind besuchen. Statt einer glücklichen Familie empfing sie jedoch ein grauenvoller Fund: Im Vorgarten des Hauses entdeckte sie den abgetrennten Arm eines Säuglings sowie einen blutgefüllten Plastikbeutel.
Die erschütterte Frau alarmierte sofort die Polizei. Da weitere Überreste des Kindes zunächst nicht aufgefunden werden konnten, wuchs unter den Einsatzkräften eine düstere Ahnung, wie das tschechische Nachrichtenportal Krimi-Plzeň berichtet.
Zahlreiche Beamte durchsuchten daraufhin den gesamten Ort – Mülltonnen, Gebüsch und Freiflächen wurden systematisch abgesucht. Dabei geriet ein Paar, das nur wenige Schritte vom Fundort entfernt wohnte, zunehmend in den Fokus der Ermittler. Nachbarn hatten den Beamten mitgeteilt, dass die 35-jährige Frau noch kurz zuvor hochschwanger gewirkt hatte – von ihrem Bauch wie auch von einem Kind fehlte jedoch seit einigen Tagen jede Spur. Am Donnerstagnachmittag wurde die Frau schließlich festgenommen.
Geständnis im Verhör
Wegen des Verdachts auf Mord angeklagt, legte sie einen Tag nach ihrer Verhaftung im Verhör ein Geständnis ab.
In ihrer Aussage offenbarte die 35-Jährige, warum von dem Neugeborenen kaum etwas übrig geblieben war: Sie soll das Kind zunächst getötet und den Leichnam anschließend ihren Hunden überlassen haben. Der einzige verbliebene Rest war jener Arm, den die Schwiegermutter der Frau im Vorgarten aufgefunden hatte.
Im Falle einer Verurteilung droht der Angeklagten eine Freiheitsstrafe zwischen 15 und 20 Jahren.