Eine Behauptung über Geldkoffer und die Ukraine hat juristische Konsequenzen – Außenministerin Meinl-Reisinger zieht vor Gericht.
Außenministerin Beate Meinl-Reisinger, die zugleich den Vorsitz der NEOS innehat, leitet rechtliche Schritte gegen die FPÖ ein. Auslöser sind Aussagen auf einer Website der Freiheitlichen sowie in deren Haussender „FPÖ TV“, in denen behauptet worden war, die Ministerin sei mit „Geldkoffern in die Ukraine gereist“. Aus dem Außenministerium heißt es gegenüber der „Krone“, die Behauptung, sie würde „mit Geldkoffern in die Ukraine reisen, um Steuergeld in bar zu übergeben“, sei nachweislich unwahr.
Nachdem bereits ein Antrag nach dem Mediengesetz wegen übler Nachrede gestellt worden war, wird nun zusätzlich eine Klage wegen Rufschädigung beim Handelsgericht eingebracht.
Klage & Forderungen
Aus der Klageschrift, die der „Krone“ vorliegt, gehen mehrere Forderungen hervor: die Löschung der betreffenden Inhalte, Kostenersatz, eine Entschädigungszahlung sowie die Veröffentlichung einer Gegendarstellung. Meinl-Reisinger selbst lässt in ihrer Stellungnahme keinen Zweifel an ihrer Haltung: „Die FPÖ darf nicht ungestraft Lügen verbreiten und sich dabei auf ,Gerüchte‘ beziehen, die sie selbst bzw. Personen aus ihrem eigenen Dunstkreis wahrheitswidrig in die Welt gesetzt haben.“
Staatliche Unterstützungsleistungen für die Ukraine würden grundsätzlich niemals in bar abgewickelt, wird aus dem Ministerium betont. Zuständig dafür seien öffentliche Strukturen wie die Austrian Development Agency (ADA), die einer strengen parlamentarischen Kontrolle sowie umfassenden Dokumentationspflichten unterliegen.
Nicht der erste Fall
Meinl-Reisinger ist dabei nicht die erste Politikerin, die den Klageweg gegen die FPÖ beschreitet. Auch Vizekanzler und SPÖ-Chef Andreas Babler hatte rechtliche Schritte eingeleitet, nachdem FPÖ-Parteichef Herbert Kickl ihn in einer Rede als „Linke Zecke“ bezeichnet hatte.
Da Kickl als Parlamentarier Immunität genießt, wurde letztlich der Parlamentsklub der Freiheitlichen zu einer Geldstrafe von 5.000 Euro sowie zur Urteilsveröffentlichung verurteilt.