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TERROR IN WIEN

Möglicher Attentat-Mitwisser beteuert Unschuld: „Ich hätte ihn aufgehalten“

(FOTO: KOSMO)

Ein wegen Mittäterschaft beschuldigter Terrorverdächtiger, der sich derzeit in U-Haft befindet, beteuert in einem dreiseitigen Brief seine Unschuld.

Nach dem Terroranschlag in Wien wurden zehn Verdächtige festgenommen, die von Kujtim F.s Plänen gewusst haben sollen. Erst am Donnerstagnachmittag hatte das Wiener Landesgericht für Strafsachen die U-Haft aller zehn möglichen Mitwisser beziehungsweise Mittäter am Terroranschlag in der Innenstadt verlängert. Unterdessen gelangte ein dreiseitiger, handgeschriebener Brief einer der wegen Mittäterschaft beschuldigten Terrorverdächtigen an die Öffentlichkeit. Darin beteuert er seine Unschuld.

In dem Brief, der an die APA übermittelt wurde, bekräftigt der Terrorverdächtige nichts mit der radikalen islamistischen Szene und dem Anschlag zu tun zu haben: „Ich gehöre weder zu einer terroristischen Organisation noch befürworte ich Anschläge, in denen unschuldige Menschen ihr Leben verlieren.“

Bezüglich seiner Bekanntschaft mit dem 20-jährigen Attentäter erklärte er, dass „es lediglich ne äußere Bekanntschaft“ gewesen sei. Mit dem Attentäter sei er weder befreundet gewesen noch gehöre er zu dessen engerem Kreis.

„Habe mir nie etwas zuschulden kommen lassen“
Der 21-jährige Terrorverdächtige versicherte in seinem Brief auch, dass er den Attentäter kaum gesehen habe: „Ich sah den Terroristen dieses Jahr geschätzte maximal drei Mal und ich wusste nichts von seinem Gedankengut, noch machte er vor mir Anspielungen. Hätte ich von seinen Plänen gewusst, hätte ich ihn fürwahr aufgehalten.“ Er selbst habe sich „nie etwas zuschulden kommen lassen“, betont der 21-Jährige, der tatsächlich bisher gerichtlich unbescholten ist.

Unterdessen verlängerte das Wiener Landesgericht für Strafsachen im Fall der zehn Festgenommenen die U-Haft. Die bisherigen Haftgründe blieben aufrecht, teilte Gerichtssprecherin Christina Salzborn am Donnerstag mit. Acht der zehn Beschuldigten meldeten gegen die Fortsetzung der U-Haft Beschwerde an. Ob ihre weitere Inhaftierung angemessen und verhältnismäßig ist, muss nun das Wiener Oberlandesgericht entscheiden.