Ein Hund, kein Geld, kein Internet und Graz ist sowieso gefährlich. Eine Angeklagte lieferte dem Richter Ausreden am laufenden Band.
Ein Strafprozess am Grazer Straflandesgericht nahm einen denkwürdigen Auftakt: Beide Angeklagten blieben dem Verhandlungstermin fern. Besonders die Erklärung einer der Beschuldigten löste im Gerichtssaal erhebliches Befremden aus, wie die „Kleine Zeitung“ berichtet.
Per Telefon wandte sie sich mit folgenden Worten an den vorsitzenden Richter: „Herr Richter, i kann jetzt wirklich net zu meinem Prozess kommen. I muss mit meinem Hund kacken gehn, sonst sch…er mir die ganze Bude voll.“ Während Richter, Staatsanwältin, fünf Zeugen und eine Dolmetscherin auf den Beginn der Verhandlung warteten, hatte die Angeklagte offenbar die Bedürfnisse ihres Vierbeiners höher gewichtet.
Richter Andreas Lenz machte die Frau auf ihre gesetzliche Anwesenheitspflicht aufmerksam und verlangte ihr unverzügliches Erscheinen. Doch jedem Lösungsvorschlag des Richters begegnete sie mit einem neuen Einwand. „Geht net. I hab‘ ka Geld fürs Taxi“, wird sie in der Tageszeitung zitiert. Den Vorschlag, notfalls zu Fuß und gemeinsam mit dem Hund zum Gericht zu kommen, lehnte sie ebenfalls ab: „Ich find alleine aber nicht hin.“
Kuriose Ausreden
Auch ein Navigationsgerät schied als Hilfe aus. „Geht net, mein Internet is‘ aus“, erklärte die Frau laut „Kleine Zeitung“. Der Hinweis auf öffentlich zugängliches WLAN blieb ebenfalls ohne Wirkung. „Am Jakominiplatz gibt’s WLAN? Wo ist der? Wissen Sie, ich geh‘ ja nicht außer Haus.“
Als der Richter vorschlug, sie könne dort zumindest nach dem Weg fragen, entgegnete sie: „Ich red‘ net gern mit fremden Menschen. Außerdem ist Graz gefährlich.“ Der Richter hielt dagegen: „Sie sind gefährlich! Haben nicht Sie jemandem eine Bierflasche über den Kopf gezogen?“ Die Antwort der Angeklagten fiel knapp aus: „Ja …“
Damit war die Verwirrung rund um den Prozessauftakt laut einem Bericht der Tageszeitung jedoch noch nicht beendet. Auch der zweite Angeklagte war nicht erschienen. Zunächst erreichten die Justizmitarbeiter lediglich seine Mobilbox.
Kurz darauf meldete er sich zurück – mit einer ungewöhnlichen Frage. Nach Angaben der „Kleinen Zeitung“ fragte er: „Wo bin ich?“ Der Richter antwortete: „Straflandesgericht. Dort, wo sie jetzt gerade sein sollten.“ Darauf erklärte der Mann: „Aso, i hab‘ nur zurückgerufen, weil i die Nummer net gekannt habe …“
Schließlich trafen beide Angeklagten – die Frau ohne ihren Hund – mit rund einer Stunde Verspätung im Gerichtssaal ein. Von Reue war dabei offenbar wenig zu spüren. Der Mann machte stattdessen „die depperte ID Austria“ für den ausgebliebenen Erhalt der Ladung verantwortlich, wie die Tageszeitung berichtet.
Rechtliche Konsequenzen
Das unentschuldigte Fernbleiben von einer Gerichtsverhandlung bleibt nach österreichischem Recht jedoch nicht ohne Folgen. Die Strafprozessordnung schreibt für Angeklagte eine Anwesenheitspflicht vor, deren Missachtung konkrete Konsequenzen nach sich ziehen kann.
„Auf unseren Ladungen ist vermerkt, dass bei Nichterscheinen eine Vorführung durch die Polizei angeordnet werden kann“, erläutert Barbara Schwarz, Sprecherin des Grazer Straflandesgerichts, gegenüber der „Kleinen Zeitung“. In einem solchen Fall kann ein Vorführbefehl erlassen werden, woraufhin die Polizei die betreffende Person von ihrer Wohnadresse oder ihrem Arbeitsplatz direkt zum Gericht bringt. Die dabei anfallenden Kosten können den Prozesskosten zugerechnet werden.
In besonders gravierenden Fällen, in denen der begründete Verdacht besteht, dass sich jemand dem Verfahren absichtlich entzieht, ist sogar die Anordnung von Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr möglich. Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen kann das Gericht darüber hinaus auch in Abwesenheit der Angeklagten ein Urteil fällen.