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60-JÄHRIGER TÄTER

Nach dem Abflug aus Wien: 13-Jährige im Flieger missbraucht

FOTO: iStock/Thank you for your assistant/SB Arts Media
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Ein erschütternder Vorfall ereignete sich an Bord eines Fluges von Wien nach Bulgarien. Eine 13-jährige Passagierin wurde von einem 60-jährigen Mann sexuell missbraucht. Das Gericht verurteilte ihn nun zu einer bedingten Haftstrafe.

Sitzplatzwechsel führt zu Missbrauch

Die 13-Jährige und ihre zehnjährige Stiefschwester saßen nebeneinander in einer Sitzreihe. Daneben hätte eigentlich ihr Bruder sitzen sollen, doch dessen Platz reklamierte plötzlich ein 60-jähriger Elektriker für sich. Als das junge Mädchen erschöpft einschlief, nutzte der Mann die Gelegenheit für einen Übergriff. Er griff unter die Weste, die das Mädchen über ihrem Schoß gelegt hatte, und fasste sie im Intimbereich an. Die Geschädigte gab bei der Einvernahme an: „Seine Hand war unter der Weste verdeckt, damit es niemand sieht.“

Täter nutzte Müdigkeit aus

Die Eltern saßen während des Vorfalls in einer anderen Sitzreihe und bemerkten nichts. Der Flug startete um 6 Uhr morgens – die Reise hatte bereits um 2 Uhr begonnen, was die gesamte Familie ermüdete. Als das Mädchen aufwachte und die Berührungen realisierte, sprang sie vor Schreck auf und weinte. Auch die jüngere Stiefschwester wurde Zeugin des Vorfalls. Sofort nach der Landung wurde der Täter von der Polizei in Bulgarien festgenommen und für zwölf Tage inhaftiert.

Im Wiener Strafverfahren zeigte sich der Angeklagte geständig und bedauerte seine Tat. Der Richter wies auf die Ungeheuerlichkeit der Tat hin, vor allem, weil der Mann im Flugzeug dem Mädchen einen Zettel überreicht auf dem seine Telefonnummer und der Name seines Hotel standen. Dies erleichterte zumindest die Ermittlungen.

Der Vorfall hatte schwere Folgen für das Mädchen, das psychiatrische Hilfe benötigte: „Sie hat drei Tage lang nur geweint“. Das Gericht verurteilte den geständigen Mann zu einer 15-monatigen bedingten Haftstrafe und einer Zahlung von 3.000 Euro Schmerzensgeld an das Opfer. Trotz der Schwere der Straftat fiel das Urteil relativ mild aus, da der Angeklagte bisher keine Vorstrafe hatte, wie die „Kronen Zeitung“ berichtet. Der maximale Strafrahmen wären fünf Jahre Gefängnis gewesen.