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Provokation

Nach Flucht ins Ausland: Neonazi wechselt erneut Geschlechtsidentität

Nach Flucht ins Ausland: Neonazi wechselt erneut Geschlechtsidentität
envato
2 Min. Lesezeit |

Der deutsche Rechtsradikale Sven Liebich hat seine Geschlechtsidentität erneut geändert. Nachdem er sich im Sommer als Marla Svenja Liebich registrieren ließ, um eine Haftstrafe in einem Frauengefängnis zu verbüßen, bezeichnet er sich nun als non-binär. Trotz dieser neuerlichen Änderung bleibt Liebich weiterhin auf der Flucht und kommuniziert ausschließlich über soziale Medien. Seine ursprüngliche Geschlechtsumwandlung wurde durch das deutsche Selbstbestimmungsgesetz ermöglicht, das solche Änderungen mit minimalen bürokratischen Hürden gestattet.

Liebich, der in der Vergangenheit durch seine Kritik an queeren Personen aufgefallen war, nutzte den Geschlechterwechsel offenbar als Provokation gegenüber den Justizbehörden. Die Strategie, seine 18-monatige Freiheitsstrafe in einer Frauenhaftanstalt zu verbüßen, setzte er jedoch nie um – stattdessen tauchte er vermutlich im Ausland unter. In einem Interview mit Euronews erklärte Liebich schriftlich: „Ich möchte nicht länger Marla Svenja sein, weil andere mir das verdorben haben.“ Den weiblichen Vornamen wolle er dennoch beibehalten, da dieser mittlerweile „zur Marke“ avanciert sei.

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Behördliche Reaktion

Die Strafverfolgungsbehörden setzen ihre Bemühungen fort, Liebich festzunehmen. Oberstaatsanwalt Dennis Cernota teilte gegenüber „Bild“ mit: „Wir nehmen das zur Kenntnis, kommentieren das aber nicht. Unsere Anstrengungen liegen einzig darin, der Person Liebich habhaft zu werden.“ Eine formelle Änderung des Geschlechtseintrags wäre für Liebich nur in Deutschland möglich – was bedeutet, dass er für diesen Verwaltungsakt zurückkehren und damit das Risiko einer sofortigen Verhaftung eingehen müsste.

Ob Liebich bei einer Festnahme tatsächlich in einem Frauengefängnis untergebracht würde, bleibt fraglich. Für Personen mit non-binärer Identität oder dem Geschlechtseintrag „divers“ existieren keine speziellen Zuständigkeitsregelungen oder separate Unterbringungsbereiche im Strafvollzug.

Wie Alexander Melzer vom sächsischen Justizministerium laut „Bild“ erläuterte.

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KO KOSMO-Redaktion
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