Die Arbeiterkammer und der ÖGB fordern eine Reform der Pendlerpauschale, um sie für Arbeitnehmer gerechter und umweltfreundlicher zu gestalten. Hierbei soll auch ein jährlicher Ökobonus in Höhe von 200 Euro eingeführt werden, der die Verwendung umweltfreundlicher Alternativen für den Arbeitsweg belohnt.
Die österreichische Arbeiterkammer und der Gewerkschaftsbund fordern eine Reform der Pendlerpauschale, da die erhöhte Pauschale Ende Juni 2023 ausläuft. Eine Neugestaltung sei daher notwendig, um die Regelung „einfacher, ökologischer und gerechter“ zu gestalten. Konkret schlagen AK und ÖGB vor, die Pendlerpauschale in einen „kilometerabhängigen Pendlerabsetzbetrag“ umzuwandeln.
Arbeitnehmer haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf die Pendlerpauschale, die ihnen als steuerlicher Freibetrag für die Kosten der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gewährt wird. Bis Juni 2023 ist eine Erhöhung der Pauschale vorgesehen.
200-Euro-Ökobonus pro Jahr
Neben der Umwandlung der Pendlerpauschale in einen kilometerabhängigen Pendlerabsetzbetrag fordern die Arbeiterkammer und der Gewerkschaftsbund die Einführung eines zusätzlichen 200-Euro-Ökobonus pro Jahr für Arbeitnehmer, die öffentliche Verkehrsmittel für den Arbeitsweg nutzen. Voraussetzung für den Bonus ist der Nachweis der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln.
Die Bonus-Einführung pro Jahr für Arbeitnehmer, die öffentliche Verkehrsmittel für den Arbeitsweg nutzen, würde Anreize schaffen, um ökologische Alternativen tatsächlich zu nutzen. Die Vorlage des Klimatickets könnte dabei als Nachweis für die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln dienen, wie es seitens der Arbeiterkammer und des Gewerkschaftsbundes erklärt wird.
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