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TERROR IN WIEN

Nach Schließung: Tewhid-Moschee erhebt Einspruch

(FOTOS: Google Street View, BMI)

Die Meidlinger Moschee, in der auch der Attentäter von Wien betete, wurde vor zwei Wochen wegen „Gefahr im Verzug“ geschlossen. Die Moschee erhob nun dagegen Einsprung und könnte damit Recht bekommen.

Am 6. November, 4 Tage nach dem schrecklichen Attentat von Wien, verkündete die Bundesregierung in einer Pressekonferenz die Schließung zweier Wiener Moscheen, in denen sich auch der Attentäter radikalisiert haben soll. Eine davon war die Tewhid-Moschee in Wien-Meidling, die seit 2016 als Folge des Islamgesetzes bei der Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) registriert ist. Doch bereits vergangene Woche kündigte die IGGÖ an, dass die Moschee wohl Einspruch gegen die unbegründete Schließung einlegen wolle. Am gestrigen Mittwoch war es dann so weit.

Integrations- und Kultusministerin Susanne Raab war mit dem Argument, dass „Gefahr im Verzug“ sei, an IGGÖ-Präsident Umit Vural herangetreten und forderte die Schließung der Tewhid Moschee. Der Oberste Rat der IGGÖ entzog ihr daraufhin „im Interesse der öffentlichen Sicherheit“ nach dem Anschlag die Rechtspersönlichkeit. Doch bereits eine Woche später, am vergangenen Freitag, machte die Islamische Glaubensgemeinschaft die Regierung und die Öffentlichkeit drauf aufmerksam, dass die Betreiber das Recht hätten, diese Entscheidung vor einem Gericht anzufechten. Denn laut IGGÖ hätte es keine „handfesten Beweise“ gegeben, dass tatsächlich „Gefahr im Verzug“ bestanden hätte. Weder das Innenministerium, noch das Kultusamt hätten konkrete Vorwürfe für die Schließung der Moschee angeführt.

Am Mittwoch soll der Betreiber der Tewhid-Moschee laut dem „Standard“ schließlich eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Obersten Rats der IGGÖ eingereicht haben, wie auch eine Sprecherin der Glaubensgemeinschaft bestätigt habe.

Entscheidung binnen acht Wochen
Das Schiedsgericht muss sich nun innerhalb von zwei Wochen zusammenfinden – binnen acht Wochen muss es eine Entscheidung fällen. Sollte das Gericht entscheiden, dass es tatsächlich nicht ausreichend Gründe für die Schließung der Moschee gab, oder diese nicht ausreichend begründet wurde, dann könnte die Tewhid-Moschee ihre Rechtspersönlichkeit wiederbekommen.

Für den Fall, dass das Schiedsgericht gegen den Einspruch der Moschee entscheidet – also deren Schließung als rechtmäßig anerkennt – könnte die Moscheegemeinde noch zivilgerichtlich dagegen vorgehen. Spätestens dann müssten die Sicherheitsbehörden eine Begründung dafür vorlegen, warum die öffentliche Sicherheit durch die Tewhid-Moschee gefährdet gewesen sein soll.

Kultusministerium sieht keine Fehler
Aus dem Kultusministerium heißt es wiederum, dass die Moschee geschlossen wurde, weil die Sicherheitsbehörden festgestellt hatten, dass „der Attentäter die betreffende Moschee wiederholt besucht hat und seine Radikalisierung in dieser Moschee begünstigt wurde.“ Dies habe man der IGGÖ auch genauso mitgeteilt.

Ein Sprecher des Ministeriums erklärt: „Fakt ist, dass die Moscheegemeinde wegen Verfehlungen nach dem Islamgesetz geschlossen wurde und der dahinterliegende Verein nach dem Vereinsrecht durch einen Bescheid des zuständigen Innenministeriums aufgelöst wurde.“

Es wäre übrigens nicht das erste Mal, dass eine österreichische Regierung daran scheitert, mutmaßlich radikale Moscheen zu schließen. Bereits 2018 scheiterte die Schließung einer Glaubensstätte durch die damalige türkis-blaue Regierung an einem Formalfehler. Gernot Blümel (ÖVP) wollte damals als zuständiger Minister nach einem Tipp des damaligen IGGÖ-Präsidenten Ibrahim Olgun die Arabische Kultusgemeinde auflösen, weil sie damals nur aus sieben Moscheen bestand. Laut IGGÖ-Verfassung müssen es aber mindestens zehn sein. Das Problem: Blümel gab der Kultusgemeinde keine Frist, um das zu ändern. Daher hob das Verwaltungsgericht Wien die Auflösung wieder auf.

Quellen und Links: