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TERROR IN WIEN

Geschlossene Meidlinger-Moschee zieht nun vor Gericht

Tewhid-Moschee in Meidling (FOTO: BMI)

Die Meidlinger Tewhid-Moschee, in der sich Attentäter Kujtim F. radikalisiert haben soll, wurde wegen „Gefahr im Verzug“ vergangenen Freitag geschlossen. Dagegen will die Moschee nun rechtlich vorgehen.

In einer Pressekonferenz vergangenen Freitag erklärten Integrationsministerin Susanne Raab und Innenminister Karl Nehammer (beide ÖVP) dass zwei Moscheen, in denen sich der Wiener Attentäter Kujtim F. radikalisiert haben soll, geschlossen wurden: Die Melit-Ibrahim-Moschee in Wien Ottakring und die Tewhid-Moschee in Meidling (KOSMO berichtete). Beide seien geprüft und im öffentlichen Interesse geschlossen worden, „da keine positive Grundeinstellung gegenüber Gesellschaft und Staat besteht“. Auch gegen den dahinterstehenden Verein wurde ein Auflösungsverfahren eingeleitet.

Die Meidlinger Tewhid-Moschee, die vom Attentäter Kujtim F. besucht und in Folge dessen geschlossen wurde, könnte sich jedoch rehabilitieren. Ihr wurde von der Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) „im Interesse der öffentlichen Sicherheit“ nach dem Anschlag die Rechtspersönlichkeit entzogen. Die Betreiber haben jetzt aber das Recht, sich an ein internes Schiedsgericht und – falls dieses die Entscheidung der IGGÖ bestätigt – an ein Bezirksgericht zu wenden.

In beiden Fällen müsste „auf Basis handfester Beweise“ begründet werden, inwiefern die vom Innenministerium thematisierte „Gefahr im Verzug“ bestanden habe. Solche handfesten Beweise würden laut IGGÖ aber bisher vom Innenministerium und dem Kultusamt fehlen.

Stufte Verfassungsschutz Moschee als „unbedenklich“ ein?
Fragwürdig ist an der gesamten Geschichte auch, dass der Verfassungsschutz selbst die salafistische Tewhid-Moschee noch vor zehn Monaten als unbedenklich eingestuft haben soll. Ein Beamter soll bei einem Treffen mit IGGÖ-Vertretern gesagt haben, dass diese sich im Lauf der vergangenen Jahre zum Besseren entwickelt habe, wie der Kurier berichtet. Seitens der Exekutive wird dies weder bestätigt noch dementiert, es hieß nur:

Die verkündete Schließung der Moschee sei „nur unter gewissen Voraussetzungen möglich“. Da diese Voraussetzungen allerdings vorlägen, würden aktuell die Vereins- und Auflösungsbescheide erlassen werden. In der Moschee dürfe daher nicht mehr gebetet werden. Eine anderweitige Nutzung des Gebäudes sei aber möglich.

IGGÖ übt scharfe Kritik an geplanten Antiterrormaßnahmen
Die Islamische Glaubensgemeinschaft stößt sich zudem auch stark an den geplanten Antiterrormaßnahmen der Bundesregierung. IGGÖ-Präsident Ümit Vural ortet „falsche Prioritäten“: „Nach dem Terroranschlag müssen wir handeln“, sagt Vural. Leider ziehe es die Regierung aber vor, „dabei überhastet und ohne Einbindung von Opposition und Zivilgesellschaft vorzugehen“.

So gebe es das geplante Imame-Register bereits. „Aber wie hätte das jetzt den Attentäter aufhalten sollen?“, zeigt sich Vural irritiert. Bis zuletzt hätten die Ermittlungsbehörden nicht einmal um Einblick ersucht, heißt es aus der IGGÖ.

Quellen und Links: