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URTEIL

Nach verweigertem Handschlag – Muslimin darf nicht eingebürgert werden

Nach verweigertem Handschlag – Muslimin darf nicht eingebürgert werden
Weil Frau den Handschlag mit Männern verweigerte, wird sie nicht eingebürgert. (Foto: iStock)
1 Min. Lesezeit |

Eine Muslimin hat es bei der Zeremonie ihrer Einbürgerung abgelehnt Männern ihre Hand zu reichen. Nun wird ihr die Staatsbürgerschaft verweigert.

Einer Muslimin mit algerischen Wurzeln wurde die französische Staatsbürgerschaft verweigert, weil sie bei der Zeremonie den Handschlag mit Männern ablehnte, berichtet „Standard“.

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Ein gerichtliches Urteil wurde am Donnerstag vom höchsten französischen Verwaltungsgericht erlassen. Die Pariser Richter haben die Frau in letzter Instanz zurück gewiesen.

Die Einbürgerung hätte im Juni 2016 stattfinden sollen. Die Algerierin ist mit einem Franzosen verheiratet. Bei ihrer Zeremonie zur Einbürgerung weigerte sie sich dem zuständigen Beamten und einem Lokalpolitiker die Hand zu geben.

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Ihr Verhalten begründete sie mit ihrem „religiösen Glauben“, der ihr verbieten würde fremden Männern die Hand zu reichen. Dies sah die französische Regierung als Indiz einer fehlenden Integration in der französischen Gesellschaft. Die Frau ging dagegen vor Gericht.

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KO KOSMO-Redaktion
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