Unerwartete Nachzahlungen treffen tausende Österreicher mit Nebenjobs. Wer die Einkommensgrenze überschreitet, muss plötzlich tief in die Tasche greifen.
Zahlreiche österreichische Arbeitnehmer stehen derzeit vor unerwarteten finanziellen Belastungen. In den letzten Wochen erhielten laut finanz.at viele Beschäftigte, die neben ihrem Hauptberuf geringfügig arbeiten, Nachforderungen für Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer. Das Problem betrifft auch Personen mit zwei geringfügigen Anstellungen. Ausschlaggebend ist die Überschreitung des Jahreseinkommens von 14.517 Euro im Vorjahr. Wer mit Hauptjob und geringfügiger Nebentätigkeit diese Einkommensgrenze überschreitet, unterliegt im Folgejahr automatisch der Pflichtveranlagung und muss zwingend eine Arbeitnehmerveranlagung für das betreffende Jahr durchführen.
Die Konsequenzen sind weitreichend: Auch für den geringfügigen Zuverdienst werden rückwirkend Lohnsteuer sowie Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträge fällig. Für viele kommt diese Nachzahlung völlig unerwartet und stellt eine erhebliche finanzielle Herausforderung dar. Experten raten daher dringend, dem zuständigen Krankenversicherungsträger unverzüglich zu melden, wenn man entweder zwei geringfügige Jobs hat oder neben einer Vollzeitstelle geringfügig arbeitet. So kann eine monatliche Vorschreibung veranlasst werden, die spätere Einmalzahlungen verhindert.
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Einkommensgrenzen 2025
Die Geringfügigkeitsgrenze wurde in der jüngeren Vergangenheit deutlich angehoben. Nach der aktuellen Erhöhung auf 551,10 Euro monatlich wird es allerdings vorerst keine weitere Anpassung geben. Wie im Budgetbegleitgesetz 2025 festgelegt, bleiben die Zuverdienstgrenzen im kommenden Jahr unverändert. Erst ab 2026 erfolgt wieder eine Anhebung der Grenzbeträge.
Die voraussichtliche Aufwertungszahl beträgt dann 1,073. Wichtig für Betroffene: Seit 2017 wird nur noch die monatliche Geringfügigkeitsgrenze angewandt – die frühere tägliche Geringfügigkeitsgrenze wurde komplett abgeschafft.
Sonderregelungen beachten
Während des Bezugs von Pension, Arbeitslosengeld oder in der Karenz kann bis zur Geringfügigkeitsgrenze dazuverdient werden, ohne Nachzahlungen oder Leistungskürzungen befürchten zu müssen. Besonders für Pensionisten gelten im laufenden Jahr spezielle Neuregelungen beim Zuverdienst. Detaillierte Informationen zu den aktuellen Zuverdienstgrenzen sind auf der Webseite von Finanz.at verfügbar.