Ein Rundschreiben des Bildungsministeriums sorgt für Aufruhr – noch bevor das Kopftuchverbot überhaupt gilt.
Noch bevor das geplante Kopftuchverbot für Schülerinnen unter 14 Jahren überhaupt in Kraft getreten ist, hat ein Rundschreiben des Bildungsministeriums eine lebhafte Debatte ausgelöst. Mit dem Schuljahr 2026/27 tritt das Verbot in Kraft, das Mädchen dieser Altersgruppe untersagt, Kopfbedeckungen zu tragen, die „das Haupt nach islamischen Traditionen verhüllen“. Die Regelung findet sich in § 43a Schulunterrichtsgesetz. Bei Zuwiderhandlungen können in letzter Instanz Geldstrafen von bis zu 800 Euro verhängt werden.
In einem aktuellen Rundschreiben legt das Ministerium nun die konkreten Umsetzungsschritte fest. Das Schreiben enthält neben einem Musterbrief an Erziehungsberechtigte auch Vorlagen für die Dokumentation durch Schuldirektoren sowie eine Übersicht verschiedener Verschleierungsformen – vom Hidschab bis zur Burka – mit grafischen Abbildungen. Während die rechtlichen Grundlagen darin zusammengefasst werden, werden beim Ablauf im Anlassfall klare Vorgaben gemacht.
Kein Ermessen
„Jede Lehrkraft, die einen Verstoß feststellt, muss die Schülerin ermahnen, das Kopftuch abzunehmen“, heißt es in dem Schreiben. „Wenn diese dem nicht sofort nachkommt, muss die Lehrkraft den Verstoß unverzüglich der Schulleitung melden. Die Lehrkraft hat kein Ermessen.“ Genau diese Formulierungen stoßen auf Widerstand: Der Vorsitzende der Lehrergewerkschaft, Paul Kimberger, bezeichnete die Diktion gegenüber dem „Falter“ als „absolut überschießend“.
Nach einer Meldung ist die Schulleitung verpflichtet, umgehend ein Gespräch mit der betroffenen Schülerin und ihren Erziehungsberechtigten zu führen. Die Eltern müssen dabei nachweislich schriftlich über das Verbot und die möglichen Folgen bei Nichteinhaltung in Kenntnis gesetzt werden. Kommt es zu einem weiteren Verstoß, ist die Bildungsdirektion einzuschalten, bei anhaltender Missachtung muss schließlich ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet werden.
Ministerium weist zurück
Das Ministerium weist zudem darauf hin, dass auch Lehrkräfte, Schulleitungen und Behördenmitarbeiter dienstrechtliche Konsequenzen zu gewärtigen haben, sollten Anzeigen oder deren Bearbeitung unterlassen werden – unter Verweis auf frühere Verurteilungen wegen Amtsmissbrauchs in vergleichbaren Konstellationen.
Das Bildungsministerium wies die Kritik gegenüber dem „Falter“ zurück: „Es war und ist nicht die Absicht des Bundesministeriums, gegenüber Lehrkräften Druck aufzubauen.“ Die Hinweise im Rundschreiben sollten vielmehr die geltende Rechtslage verdeutlichen „und Lehrkräfte in ihrer Rolle stärken“.