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Steuerreform

Neue Regeln im Supermarkt ab 1. Juli: Preise werden angepasst

Neue Regeln im Supermarkt ab 1. Juli: Preise werden angepasst
(Symbolbild FOTO: iStock)
4 Min. Lesezeit |

Millionen Einkäufe, ein neuer Steuersatz – ab Juli wird es an der Kassa günstiger. Doch nicht alles ist so einfach, wie es klingt.

Ab 1. Juli 2026 gilt für eine Reihe von Grundnahrungsmitteln in Österreich ein deutlich niedrigerer Mehrwertsteuersatz: Statt bisher zehn Prozent werden künftig nur noch 4,9 Prozent fällig. Der heimische Lebensmittelhandel hat sich nach eigenen Angaben seit Monaten auf diesen Wechsel eingestellt und will die steuerliche Entlastung ohne Abzüge direkt an die Kundschaft weitergeben.

Laut Berechnungen des Finanzministeriums führt die Umsatzsteuersenkung zu jährlichen Mindereinnahmen von rund 400 Millionen Euro, woraus sich für private Haushalte eine durchschnittliche Steuerersparnis von etwa 100 Euro pro Jahr ergibt.

„Der heimische Lebensmittelhandel ist bestmöglich auf die Mehrwertsteuersenkung vorbereitet und setzt alles daran, dass die Entlastung von Tag eins an zu 100 Prozent bei den Menschen ankommt. Unsere Mitgliedsunternehmen haben in den vergangenen Monaten mit Hochdruck gearbeitet und insgesamt rund 6 Millionen Euro investiert, um eine reibungslose Umstellung zu gewährleisten“, betont Rainer Will, Geschäftsführer des freien, überparteilichen Handelsverbands.

Begünstigte Produkte

Welche Produkte konkret unter den ermäßigten Satz von 4,9 Prozent fallen, hat der Gesetzgeber über eine Novelle des Umsatzsteuergesetzes geregelt. Ausschlaggebend ist dabei allein die zolltarifliche Einreihung nach der Kombinierten Nomenklatur – also der sogenannte KN-Code –, nicht die Produktbezeichnung oder die alltägliche Einordnung eines Artikels. Der Handel setzt diese Vorgaben eins zu eins um; die inhaltliche Abgrenzung liegt in der Verantwortung der Bundesregierung.

Zu den begünstigten Produkten zählen unter anderem: frische Milch, Joghurt, Butter, Eier, frisches und tiefgekühltes Gemüse, bestimmte Obstsorten, Reis, Weizenmehl, Weizengrieß, ungekochte sowie ungefüllte Teigwaren, Brot sowie Speisesalz.

Die Umstellung betrifft tausende Artikel, geht mit einem hohen bürokratischen Aufwand einher und erfordert umfangreiche Anpassungen in den Warenwirtschafts-, Kassen- und Abrechnungssystemen der Handelsunternehmen. Vor allem für die vielen kleinen und mittelständischen Gewerbetreibenden und Nahversorger war dies eine große und kostenintensive Herausforderung. Der heimische Lebensmittelhandel hat jedoch trotz der sehr kurz anberaumten Umstellungsfrist rechtzeitig die notwendigen Vorbereitungen getroffen.

Komplexe Abgrenzungen

Weil die gesetzliche Systematik auf zolltariflichen Kategorien beruht, ergeben sich im Einkaufsalltag mitunter Unterscheidungen, die auf den ersten Blick wenig intuitiv erscheinen – etwa zwischen Brot und Gebäck, Joghurt und Fruchtjoghurt, Weizenmehl und Roggenmehl, Butter und Joghurtbutter, Blattspinat und Cremespinat, Semmel und Wurstsemmel oder zwischen To-Go-Produkten und dem Vor-Ort-Verzehr. Auch Produkte wie Safran, Trüffel und Kapern fallen in gesonderte Kategorien. „Die Abgrenzungen im Steuerrecht sind sehr komplex. Das ist nicht die Entscheidung des Handels, wir folgen hier ausschließlich den gesetzlichen Vorgaben. Wir empfehlen den Konsumentinnen und Konsumenten, bei Fragen zu einzelnen Produkten die Infoseite des Finanzministeriums zu konsultieren. Der Handel ist Umsetzer, nicht Gesetzgeber“, stellt Rainer Will klar.

Die gesetzliche Grundlage für die Umsatzsteuersenkung schuf das Bundesministerium für Finanzen mit einem Ministerialentwurf vom Jänner 2026; die finale Novelle zum Umsatzsteuergesetz passierte den Nationalrat am 21. Mai. Trotz des engen Zeitrahmens gelang es dem österreichischen Lebensmitteleinzelhandel, Kassensysteme, Preisauszeichnungen und IT-Infrastruktur fristgerecht anzupassen. Handelsverband und Wirtschaftskammer übermittelten dem Finanzministerium im Zuge der Einführung des neuen Steuersatzes zudem eine Reihe offener Detailfragen zur umsatzsteuerlichen Änderung.

„Der österreichische Lebensmittelhandel steht für Verlässlichkeit, Transparenz und höchste Qualität. Wir haben die technischen und organisatorischen Voraussetzungen geschaffen, damit die Mehrwertsteuersenkung ab dem ersten Tag reibungslos bei den Kunden ankommt. Ein großer Dank gebührt allen 125.000 Mitarbeitern des Lebensmittelhandels, die diese Umstellung für die heimische Bevölkerung ermöglicht haben“, so Handelssprecher Rainer Will. „Gleichzeitig ersuchen wir um Verständnis, dass einzelne Abgrenzungen unmittelbar aus dem Gesetz resultieren und nicht vom Handel getroffen wurden“, führt er weiter aus.

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KO KOSMO-Redaktion
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