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Neue Regelung bei Corona-Impfschäden aufgetaucht

KOSMO GRAFIK (FOTO: iStockphoto)

Am Donnerstag hat der Bundesrat nicht nur die Impfpflicht endgültig bestätigt, sondern auch Änderungen beim Impfschadengesetz!

Das COVID-19-Impfpflichtgesetz wurde am gestrigen Donnerstag mit einer breiten Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Doch was dabei vollkommen unterging: Eine Änderung im österreichischen Impfschadengesetz wurde ebenfalls mitbeschlossen, wie die „Heute“ berichtet. „Dabei geht es primär um die unmittelbare gesetzliche Verankerung der COVID-19-Impfungen, wodurch sich bei Impfschäden ein direkter Entschädigungsanspruch ergibt“, heißt es vom Parlament. Hier alle Details:

Konkret wird es künftig im Impfschadengesetz einen direkten Verweis auf das neue Impfpflichtgesetz geben: „Dadurch werden COVID-19-Impfungen nach dem Impfpflichtgesetz im Impfschadengesetz auch unmittelbar gesetzlich verankert.“ Kurz gefasst heißt das: Entschädigungen werden gesetzlich verankert.

Außerdem sollen damit auch angeordnete Impfungen nach dem Impfschadengesetz entschädigt werden. Der genaue Wortlaut im Gesetzesentwurf dazu lautet: Es „wird bestimmt, dass, sofern dies im Hinblick auf Art und Umfang des Auftretens einer meldepflichtigen Erkrankung zum Schutz vor deren Weiterverbreitung unbedingt erforderlich ist, die Bezirksverwaltungsbehörde im Einzelfall für bestimmte gefährdete Personen die Durchführung von Schutzimpfungen anordnen kann.“

Im vergangenen Jahr wurden in Österreich rund 370 Anträge auf Schadenersatz wegen vermuteten Impfschäden an den Staat gerichtet – die meisten dazu wegen der Corona-Schutzimpfung. Per Antrag kann man dabei Schadenersatz fordern – allerdings nur beim Vorliegen spezieller Symptome und nicht bei jeder Impfreaktion. Alle Infos dazu lest ihr in diesem KOSMO-Beitrag:

Quellen und Links: