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RÜCKERSTATTUNGEN

Neue Regelungen: Höhere Rückzahlungen beim Steuerausgleich 2024

STEUERN
(FOTO: iStock)

Erhöhte Absetzbeträge und Valorisierungen bieten Arbeitnehmern und Pensionisten im Jahr 2024 großzügige Steuerrückzahlungen. Auch bei geringer Steuerlast winken attraktive Boni.

Arbeitnehmer und Pensionisten haben auch in diesem Jahr die Möglichkeit, zu viel gezahlte Lohnsteuer zurückzuerhalten. Durch die Erhöhung von Absetzbeträgen und Valorisierungen können durchschnittliche Gutschriften von etwa 1.000 Euro erzielt werden, die besonders großzügig ausfallen.

Vorteile der Negativsteuer

Auch Personen, die keine oder nur eine sehr geringe Lohnsteuer zahlen, können vom Steuerausgleich profitieren. Für das Steuerjahr 2024 sind Auszahlungen von bis zu 1.331 Euro pro Person möglich – entweder als direkte Auszahlung oder als SV-Bonus. Diese sogenannte „Negativsteuer“ dient als Sozialversicherungserstattung für Personen mit einer geringen Steuerlast.

Maximale Rückerstattungen

Im Steuerjahr 2024 betragen die maximalen Rückerstattungen der Sozialversicherung im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung 55 Prozent bzw. 1.215 Euro. Besteht zusätzlich ein Anspruch auf die Pendlerpauschale, erhöht sich der Betrag auf maximal 1.331 Euro. Pensionisten können mit einer Rückerstattung von 80 Prozent bzw. 637 Euro rechnen. Für das Jahr 2025 sind weitere Erhöhungen dieser Beträge geplant, die ab 2026 sogar bis zu 1.398 Euro für Arbeitnehmer erreichen können.

Erhöhung des Kindermehrbetrags

Der Kindermehrbetrag wurde auf 700 Euro pro Kind angehoben, nachdem er zuvor bei 550 Euro lag. Dieser Betrag steht zu, wenn mindestens 30 Tage lang steuerpflichtige aktive Einkünfte erzielt wurden und ein Anspruch auf den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag besteht.