Wer sich weigert einen AMS-Job mit Impfpflicht anzunehmen, dem droht nicht nur der Verlust des Arbeitslosengeldes, sondern auch der Mindestsicherung.
Am Donnerstag wurde bereits bekannt, dass allen Personen das Arbeitslosengeld gestrichen werden kann, die eine zumutbare Stelle aufgrund einer Impfpflicht ablehnen (KOSMO berichtete). Nun folgt der nächste Corona-Hammer: Nicht nur der Verlust des Arbeitslosengeldes droht bei Impfverweigerung, sondern auch die Streichung der Mindestsicherung. Die Sanktionen des AMS bezüglich des Arbeitslosengeldes wirken sich nämlich seit einer Reform 2018 auch auf die Mindestsicherung aus, schreibt das „profil“. Und das obwohl die Bundesländer die Sozialleistung der Mindestsicherung auszahlen und nicht das AMS.
Wenn nun jemand eine Arbeitsaufnahme bei einem Impfpflichtigen Job des AMS verweigert, dem „kürzen wir die Bezüge in einem ersten Schritt automatisch um 25 Prozent, dann um 50 Prozent und am Ende um 100 Prozent“, zitierte das „profil“ den Sprecher des Wiener Soziallandesrates Peter Hacker, Mario Dujaković. In Wien könnten fast 50.000 Menschen von dieser Regelung betroffen werden. Lediglich der Wohnanteil bliebe in diesen Fällen gesichert. Damit müssten Menschen, die sich weigern, Jobs mit Impfflicht anzunehmen, im Extremfall mit nur 237 Euro im Monat leben.
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