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Arbeitnehmerbonus

Neuer Bonus soll bis zu 1.000 Euro bringen!

Neuer Bonus soll bis zu 1.000 Euro bringen!
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3 Min. Lesezeit |

Mitten in Spardebatten setzt Österreich ein Zeichen für Leistungsträger: Arbeitgeber können bald 1.000 Euro steuerfrei an ihre Mitarbeiter auszahlen – ganz ohne bürokratische Hürden.

Österreich führt noch in diesem Jahr einen steuerfreien Leistungsbonus für Arbeitnehmer ein. Die Prämie von bis zu 1.000 Euro kann von Unternehmen freiwillig an ihre Mitarbeiter ausgezahlt werden, ohne dass Steuern oder Abgaben anfallen. Diese Maßnahme ist Teil des Regierungsprogramms und soll trotz aktueller Sparmaßnahmen umgesetzt werden.

In den vergangenen Jahren konnten Arbeitgeber bereits ähnliche Prämien auszahlen. 2022 und 2023 waren steuer- und abgabenfreie Boni von bis zu 3.000 Euro pro Jahr möglich, die als Entlastung während der Teuerungswelle gedacht waren. Nun kehrt ein ähnliches Modell in Form des 1.000-Euro-Leistungsbonus zurück.

Politische Unterstützung

Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) bekräftigt, dass die Maßnahme noch 2025 in Kraft treten soll, ungeachtet der laufenden Budgetkonsolidierung: „Wir sparen, wir konsolidieren – aber wir dürfen nicht auf die Menschen vergessen, die täglich für Jobs und Wohlstand sorgen und unsere soziale Infrastruktur absichern.“ Mit dem 1.000-Euro-Leistungsbonus setzen wir ein starkes Signal: Wer Leistung bringt, soll dafür belohnt werden.

Viele Kollektivverträge hatten die früheren Teuerungsprämien bereits in ihre Lohn- und Gehaltsverhandlungen integriert. Im Vorjahr war eine vergleichbare Auszahlung möglich, sofern sie an „lohngestaltende Maßnahmen“ geknüpft war. Der neue Leistungsanreiz soll nun rund vier Millionen Beschäftigten in Österreich zugutekommen können. Die Prämie bleibt steuer- und abgabenfrei und liegt bei maximal 1.000 Euro jährlich.

Budgetäre Dimension

Bei maximaler Ausschöpfung durch alle vier Millionen Beschäftigten würde das Gesamtvolumen der Prämienzahlungen bis zu vier Milliarden Euro pro Jahr betragen. Da diese Summe vollständig steuer- und abgabenfrei bleibt, entgehen dem Staatshaushalt entsprechende Einnahmen aus Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen. Die Maßnahme zeigt das Spannungsfeld zwischen Entlastungspolitik und Budgetkonsolidierung auf.

Flexible Handhabung

Anders als zuvor wird der Bonus nicht mehr an Betriebsvereinbarungen oder Kollektivverträge gebunden sein. Die Entscheidung über die Auszahlung liegt künftig allein beim jeweiligen Arbeitgeber. Pro Kalenderjahr und Mitarbeiter können maximal 1.000 Euro lohn- und einkommensteuerfrei gewährt werden.

Die Regelung gilt für alle Beschäftigungsformen – Vollzeit- und Teilzeitkräfte sowie geringfügig Beschäftigte können gleichermaßen von der Prämie profitieren. Ein gesetzlicher Anspruch auf die Prämie besteht allerdings nicht. Laut Gewerkschaft muss die Auswahl der begünstigten Mitarbeiter sachlich und diskriminierungsfrei erfolgen.

Die formelle Beschlussfassung soll in Kürze erfolgen, sodass die Umsetzung noch im laufenden Jahr stattfinden kann.

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KO KOSMO-Redaktion
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