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Digitalisierung

Neuerung beim AMS-Geld: Das ändert sich jetzt!

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(FOTO: iStock, BKA/Andy Wenzel)

Die Digitalisierung macht auch vor bürokratischen Prozessen nicht Halt: Das Arbeitsministerium hat soeben die Begutachtung einer Gesetzesnovelle eingeleitet, die das Beantragen von Arbeitslosengeld ins digitale Zeitalter katapultieren soll. Ein kluger Schachzug, der sowohl den Bürgerinnen und Bürgern als auch dem Personal des Arbeitsmarktservice (AMS) zugutekommen wird. Der digitale Weg über das eAMS-Konto, der bisher parallel zur persönlichen Vorsprache existierte, erlebt nun eine Aufwertung.

Die Neuerung zielt darauf ab, den Mitarbeitern des AMS mehr Spielraum für ihre Kernaufgaben zu geben: Beratung und Vermittlung. Durch die Möglichkeit, das Arbeitslosengeld bequem von zu Hause aus anzusuchen, sollen Wartezeiten vor Ort entfallen und der Verwaltungsaufwand sinken. Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher erläutert die Vorteile: „Die neue Regelung erleichtert bei AMS gemeldeten Personen die Vermeidung von Wartezeiten und unnötigen persönlichen Vorsprachen und entlastet gleichzeitig die AMS-Mitarbeiter, was mehr Zeit für Beratung und Vermittlung ermöglicht.“

Digitale Kommunikation

Das eAMS-Konto soll in Zukunft nicht nur für den Antrag selbst, sondern auch für die gesamte Kommunikation mit dem AMS verwendet werden. Von Vermittlungsvorschlägen bis hin zu notwendigen Mitteilungen – alles wird online abgewickelt. Die Anforderung an die Kundinnen und Kunden lautet: das eigene Postfach zumindest alle drei Tage auf neue Nachrichten zu überprüfen.

Digitale Routine für viele

Nach Aussage von AMS-Vorständin Petra Draxl ist der Großteil der AMS-Klientel bereits mit dem digitalen Serviceangebot vertraut. „Die meisten AMS-Kunden sind es bereits gewohnt, die Dienste des AMS digital in Anspruch zu nehmen, daher ist es ein logischer Schritt, das Arbeitslosengeld auch elektronisch beantragbar zu machen“, so Draxl. Eine Fortführung der zeitgemäßen Entwicklung, welche die Zugänglichkeit und Effizienz der Dienste des AMS weiter steigern dürfte.

Die geplante Gesetzesänderung garantiert, dass auch Personen ohne digitalen Zugang nicht ausgeschlossen werden. Sie können weiterhin das Arbeitslosengeld persönlich beantragen und erhalten somit gleichermaßen Zugang zu dieser wichtigen Unterstützungsleistung.