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TEST VORBEI

„Achtung, ich filme!“: Polizei bekommt bundesweit Bodycams

Polizei Bodycam
(FOTO: wdr)

Insgesamt ein Jahr haben Polizisten Kameras, die direkt am Körper getragen werden, getestet. Eingeführt sollen sie nun mit Jahreswechsel werden.

In den vergangenen Monaten wurden Polizeieinsätze in Wien, Salzburg und der Steiermark bereits mit teilweise mit kleinen Bodycams aufgezeichnet.

Allein in der Hauptstadt waren ein Dutzend Geräte im Einsatz: „Die Erfahrungen sind positiv. Die Beamten müssen ankündigen, wenn gefilmt wird. Das hat oft eine deeskalierende Wirkung“, so eine Sprecherin gegenüber dem ORF.

Wesentlich für das Innenministerium sei, dass diese Aufzeichnungen eine objektive Feststellung über ein Geschehen bieten. „Es gibt dann nicht Aussage gegen Aussage“, erklärte Innenministeriumssprecher Karl-Heinz Grundböck gegenüber „Wien heute“.

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Wiens Vizebürgermeister Johann Gudenus und der burgenländischer FPÖ-Parteiobmann Johann Tschürtz fordern die Einsetzung von Reiterstaffeln bei der österreichischen Polizei. So sind sie auch der Meinung, dass ein Pferd so viel Arbeit verrichten kann „wie ein Einsatztrupp“.

Das positive Testergebnis bewegte die zuständigen Organe nun dazu, sich für eine Einführung der Bodycams in allen Bundesländern zu entscheiden.

Genaues Modell noch unklar
Welche Bodycam für den bundesweiten Einsatz angeschafft wird, ist laut Ministerium noch nicht festgelegt. Jedoch soll es noch im Laufe des Jahres zu einer offiziellen Ausschreibung kommen.

„Wir rechnen damit, dass insgesamt nach Ausschreibung, Vergabe und der weiteren Anlieferung und Schulung, wir Ende 2017, Anfang 2018 in allen Bundesländern in den Echtbetrieb gehen können“, fügt Grundböck hinzu.

Kein dauerhaftes Filmen
Jegliches Filmmaterial von der Bodycam ist vor Gericht als Beweismittel zulässig und kann von der Staatsanwaltschaft angefordert werden. Wenn eine der gefilmten Personen selbst Anzeige erstattet, kann die Behörde ebenso tätig werden.

Die Kameras laufen jedoch nicht ständig mit, da jede Aufnahme vom Polizeibeamten vor dem Einschalten der Kamera angekündigt werden muss.

Wie oft das Videomaterial der Bodycams während der Testphase zur Aufklärung von Fällen, bzw. die Beweiserbringung eingesetzt wurde, ist nicht bekannt.

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Die Datenschutzvereinigung Epizentrum sieht die Bodycam-Verwendung kritisch.

Auch wenn mit dem Videomaterial mögliche Beweise für die Aufklärung von Fällen, bzw. polizeiliches Fehlverhalten dokumentiert werden kann, so ist den Datenschützern die individuelle Entscheidung der Beamten ein Dorn im Auge.

„Da die kameraführenden Polizisten selbstständig über das Ein- und Ausschalten entscheiden könnten, wird es wohl auch weiterhin keine eindeutigen Dokumentationen geben. Effektiver, wäre es, die Beamten zu verpflichten, eine eindeutig identifizierbare Dienstnummer zu tragen“, so Epizentrum-Jurist Alexaner Czadilek.