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REFORM

Neues Gesetz: Absolutes Waffenverbot für Ausländer

Waffenverbot-Ausländer-Österreich
FOTO: iStockphoto

Neben dem Kopftuchverbot und einem Pädagogik-Pakt beschloss die Regierung gestern im Ministerrad auch eine Reform des Waffengesetzes.

Das neue Waffengesetz bringt auf der einen Seite zahlreiche Erleichterungen für Berufsgruppen wie jener der Exekutivbeamten und Jäger. Während Jäger ab Jänner 2019 mit Schalldämpfer auf die Jagd gehen dürfen, so wird es Justizwachen und Militärpolizisten in Zukunft erlaubt sein, Faustfeuerwaffen auch in der Freizeit zu führen.

Verbot für Nicht-EU-Bürger
Für eine große Kontroverse sorgte jedoch das mit gestern beschlossene generelle Waffenverbot für alle Drittstaatsbürger ohne dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung. Auch wenn Ausländern bereits im alten Gesetz laut Paragraph 11 des Waffengesetzes der Erwerb und Besitz, bzw. das Führen von bestimmten Waffenarten verboten gewesen ist, so bezieht sich das neue auch auf Messer und Dolche.

Empfindliche Strafen
Das Innenministerium bestätigte, dass Drittstaatsangehörigen, die dieses Verbot ignorieren, in Zukunft schwere Strafen drohen. Illegaler Waffenbesitz wird in Österreich mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zwei Jahren geahndet. Das Verbot beziehe sich zudem nur auf den öffentlichen Raum. In den eigenen vier Wänden sei es Nicht-EU-Bürgern auch weiterhin gestattet, Messer zu führen.