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Energiereform

Neues Stromgesetz im Anmarsch – Tarife werden neu geregelt

Neues Stromgesetz im Anmarsch – Tarife werden neu geregelt
FOTO: iStock/gopixa
3 Min. Lesezeit |

Österreich steht vor einem energiepolitischen Wendepunkt: Das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz soll niedrigere Strompreise bringen, während ein EU-Vertragsverletzungsverfahren droht.

Die Bundesregierung leitet heute den Begutachtungsprozess für das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) ein. Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) wird den lang erwarteten Gesetzesentwurf am Vormittag vorstellen. Das ElWG soll das bisherige Elektrizitätswirtschafts-Ordnungsgesetz ablösen und kommt nicht zu früh: Österreich steht unter Druck, da zentrale EU-Energievorgaben bereits umgesetzt sein müssten. Ein Vertragsverletzungsverfahren durch die Europäische Kommission droht.

Tatsächlich hat die Europäische Kommission bereits im März 2025 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet. Die Umsetzung der überarbeiteten Vorschriften zur Strommarktgestaltung, die auf eine Stabilisierung der Strompreise und die Reduktion der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen abzielen, erfolgte nicht fristgerecht. Ohne rasche Maßnahmen könnten weitere rechtliche Schritte auf EU-Ebene folgen.

Mehrere Medien haben in den vergangenen Wochen bereits erste Details zum Inhalt des Gesetzesentwurfs veröffentlicht. Das neue ElWG verfolgt demnach drei Hauptziele: die Reduzierung der Stromkosten, die Gewährleistung der Versorgungssicherheit und die Beschleunigung der Energiewende. Zu den konkreten Maßnahmen zählt eine Niedrig-Strompreis-Garantie, die Energieversorger verpflichten soll, sinkende Preise im Großhandel direkt an die Verbraucher weiterzugeben. Einkommensschwache Haushalte sollen zudem von einem österreichweit einheitlichen Sozialtarif für ein Grundkontingent profitieren.

Flexible Stromnutzung

Der Gesetzesentwurf dürfte auch neue Anreize für flexiblen Stromverbrauch schaffen, etwa durch zeit- und lastabhängige Netzentgelte. Verbraucherfreundliche Maßnahmen wie dynamische Stromtarife und vereinfachte Rechnungslegung sollen den Anbieterwechsel erleichtern und die Vergleichbarkeit verbessern. Die Regulierungsbehörde E-Control wird voraussichtlich erweiterte Befugnisse bei der Marktüberwachung erhalten.

Kontrovers diskutiert wird bereits jetzt ein Aspekt des Entwurfs: Medienberichten zufolge könnten künftig auch für die Einspeisung von Strom aus privaten Photovoltaikanlagen Netzentgelte anfallen. Diese Pläne stoßen bei den Grünen auf entschiedenen Widerstand. Parteivorsitzende Leonore Gewessler warnte, dass ein solcher Schritt die Energiewende ausbremsen könnte.

Umstrittene Spitzenkappung

Ein weiterer umstrittener Punkt betrifft die mögliche technische Begrenzung bei der Einspeisung von Sonnen- und Windenergie, wenn eine Netzüberlastung droht. Diese sogenannte Spitzenkappung stößt besonders im Burgenland auf Ablehnung. Die dortige Landeshauptmann-Stellvertreterin Anja Haider-Wallner (Grüne) fordert Sonderregelungen für Hybridanlagen.

Auch die Interessengemeinschaft Windkraft hat sich kürzlich kritisch zu den geplanten Änderungen der energiepolitischen Rahmenbedingungen geäußert.

Mehr Rechte für Eigenversorger

Der Gesetzesentwurf enthält aber auch zahlreiche Verbesserungen für Stromproduzenten im kleinen Maßstab. Das Recht auf Eigenversorgung und Stromeinspeisung aus privaten Photovoltaikanlagen soll explizit verankert werden. Eigenversorger dürfen künftig ihren überschüssigen Strom direkt an andere Endkunden verkaufen oder verschenken – etwa über Peer-to-Peer-Verträge oder sogenannte Aggregatoren. Die Abwicklung erfolgt dabei über die jeweiligen Verteilernetzbetreiber.

Ein wichtiger Verbraucherschutz-Aspekt: Für die Teilnahme an gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen oder Energiegemeinschaften dürfen Energieversorger keine Benachteiligungen wie Mindestabnahmemengen mehr festlegen. Dies soll den Zugang zu erneuerbaren Energien demokratisieren und bürokratische Hürden abbauen.