Ein 19-jähriger Fahrschüler wurde am Donnerstagabend von der Polizei erwischt, als er ohne Führerschein mit einem geliehenen Fahrzeug zu seinem Theoriekurs in Ottensheim im oberösterreichischen Bezirk Urfahr-Umgebung fuhr.
Mit im Auto saß ein 30-jähriger Fahrschüler. Die Beamten waren aufgrund einer anonymen Meldung ausgerückt und konnten die beiden Männer – einen asylberechtigten 19-Jährigen und einen 30-Jährigen mit subsidiärem Schutzstatus (vorübergehendes Aufenthaltsrecht für Schutzbedürftige) – auf frischer Tat ertappen.
Wiederholte Verstöße
Die anonyme Anzeige legte nahe, dass die beiden Fahrschüler bereits mehrfach ohne Fahrerlaubnis zum Kurs gefahren waren. Das verwendete Fahrzeug hatten sie von einem Bekannten aus Linz ausgeliehen. Bei der Fahrt am Donnerstag soll der 19-jährige Lenker die Autoschlüssel ohne Einwilligung des Eigentümers an sich genommen haben, während für die vorherigen Fahrten offenbar eine Zustimmung vorlag.
Gegen den 19-Jährigen wird nun Anzeige erstattet.
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Rechtliche Konsequenzen
Solche Verstöße können für Fahrschüler schwerwiegende Folgen haben. In Österreich wird das Fahren ohne gültige Lenkberechtigung als Verwaltungsübertretung geahndet. Zudem liegt in diesem Fall auch ein unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs vor, was zusätzliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Für die Fahrausbildung selbst bedeuten solche Vorfälle oft Rückschläge. Fahrschulen weisen darauf hin, dass derartige Verstöße die Vertrauensbasis zwischen Fahrschule und Fahrschüler erheblich belasten können. In einigen Fällen kann dies sogar zum Ausschluss von der weiteren Ausbildung führen.
Experten betonen, dass solche dokumentierten Fälle zwar selten sind, da sie meist erst bei gezielten Kontrollen auffallen, aber dennoch ein ernstzunehmendes Problem darstellen.