In der Schweizer Gemeinde Pruntrut im Kanton Jura gelten ab 4. Juli verschärfte Zugangsregeln für das örtliche Freibad. Die Gemeindeverwaltung hat entschieden, dass künftig nur noch Personen mit Schweizer Staatsbürgerschaft, Wohnsitz in der Schweiz oder einem Schweizer Arbeitsvertrag uneingeschränkten Zutritt erhalten. Wie die Lokalzeitung „Le Quotidien Jurassien“ berichtet, werden ausländische Besucher nur unter bestimmten Bedingungen eingelassen.
Problematisches Verhalten
Hintergrund der Entscheidung ist das Verhalten französischer Badegäste in der laufenden Saison. Die nahe der französischen Grenze gelegene Gemeinde sah sich zu dieser Maßnahme gezwungen, nachdem zahlreiche Hausverbote ausgesprochen werden mussten. Laut Mitteilung der Gemeinde betrafen diese vorwiegend französische Staatsbürger.
Ein Gemeindesprecher erklärte gegenüber dem Portal „Watson“, dass die Betroffenen durch „Belästigungen gegenüber jungen Frauen, unangemessene Ausdrucksweise, Baden in Unterwäsche und auch gewalttätiges Verhalten nach Ermahnungen“ aufgefallen seien. Viele der problematischen Besucher stammten aus sozial schwierigen Vierteln jenseits der Grenze. Die Zugangsbeschränkung gilt allerdings pauschal für alle Nicht-Schweizer.
⇢ Neue Verordnung in Kraft: Österreich stoppt Familiennachzug offiziell
Spezielle Zugangskarten
Für Ausländer ist der Besuch des Freibads nun an eine spezielle Zugangskarte geknüpft, die nur bei Vorlage einer Hotel- oder Campingplatzbuchung in der Region ausgestellt wird. Es ist nicht das erste Mal, dass Pruntrut zu solchen Maßnahmen greift: Bereits während der Corona-Pandemie 2020 wurde ausländischen Besuchern der Zutritt zum Freibad verwehrt – damals mit Verweis auf Infektionsrisiken.
Die aktuelle Regelung dient nach Angaben der Gemeinde ausschließlich der Sicherheit der Badegäste und bleibt voraussichtlich bis zum 31. August in Kraft.
Rechtliche und politische Dimension
Die Gemeinde betont, dass die Maßnahme vor allem der Sicherheit und einem friedlichen Miteinander dienen soll. Wichtig zu beachten ist, dass französische Grenzgänger mit Arbeitsbewilligung weiterhin Zugang zum Freibad erhalten, was für eine differenzierte Anwendung der Regelung spricht. Die Gemeindeverwaltung sieht die Entscheidung als Schutz für Steuerzahler und zur Wahrung der öffentlichen Ordnung.
Interessanterweise haben sich bislang weder Menschenrechtsorganisationen noch die französischen Behörden öffentlich zu der Zugangsbeschränkung geäußert. Eine detaillierte juristische Bewertung im Kontext des Personenfreizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der EU sowie des Diskriminierungsverbots steht noch aus.
📍 Ort des Geschehens