Österreich zieht die Notbremse: Die Bundesregierung hat den Familiennachzug per Verordnung ausgesetzt. Die Zahlen sprechen für sich – von 1.270 auf nur noch 74 Personen binnen eines Jahres.
Die österreichische Bundesregierung hat die bereits im März angekündigte Aussetzung des Familiennachzugs nun per Verordnung im Ministerrat beschlossen. Nach Ablauf der Begutachtungsfrist Anfang Juni wird die Regelung in Kürze dem Hauptausschuss des Nationalrats vorgelegt. Die zunächst auf sechs Monate befristete Maßnahme kann verlängert werden und ist Teil eines längerfristigen Konzepts, das bis September 2026 angelegt ist.
Die Zahlen zum Familiennachzug zeigen bereits einen deutlichen Rückgang. Innenminister Karner verweist auf die Entwicklung: Während im Mai 2024 noch 1.270 Personen im Rahmen der Familienzusammenführung nach Österreich kamen, waren es im selben Monat 2025 nur noch 74. Mit der neuen Verordnung werde der Familiennachzug rechtlich vollständig ausgesetzt. Anträge können zwar weiterhin bei den Vertretungsbehörden im Ausland gestellt werden, deren Bearbeitung wird jedoch sistiert und unterliegt nicht mehr der bisherigen Sechsmonatsfrist.
Parallel zur Aussetzung arbeitet die Regierung an einem Quotensystem, das künftig einen kontrollierten und begrenzten Familiennachzug ermöglichen soll. „Wir bleiben bei unserer Linie: Wir setzen auf Ordnung, Sicherheit und Fairness – gegenüber jenen, die Schutz brauchen, aber auch gegenüber der aufnehmenden Gesellschaft“, erklärte Innenminister Gerhard Karner nach der Ministerratssitzung am Mittwoch.
Belastung der Systeme
Als Begründung für die Maßnahme führt die Regierung die zunehmende Belastung des Bildungs- und Sozialsystems durch unkontrollierten Familiennachzug an. Auch im Bereich der Jugendkriminalität sieht die Regierung Handlungsbedarf, da der Anteil nicht-österreichischer Tatverdächtiger bei den Zehn- bis 14-Jährigen bei 48 Prozent liegt. ÖVP-Generalsekretär Nico Marchetti betont: „In den Jahren 2023 und 2024 ist durch die Familienzusammenführung in kurzer Zeit eine große Anzahl an Menschen nach Österreich gekommen – der Großteil davon schulpflichtige Kinder und Jugendliche. Das hat die Systeme besonders in der Bildung, Integration und dem Sozialen an die Grenzen ihrer Belastbarkeit gebracht.“
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Innenminister Karner verwies auf weitere Maßnahmen der vergangenen Jahre, die eine „konsequente, harte und gerechte Asylpolitik“ umsetzen sollen. Dazu zählt die Einführung der Sachleistungskarte für Asylwerber in der Grundversorgung des Bundes, die mittlerweile auch von mehreren Bundesländern übernommen wurde. Seit Juli 2024 besteht zudem eine Verpflichtung zu gemeinnütziger Arbeit in der Grundversorgung. „Bis heute wurden mehr als 350.000 Arbeitsstunden von Asylwerbern in Bundesbetreuungseinrichtungen geleistet“, so der Innenminister. Seit Juni 2024 gibt es außerdem verpflichtende Grundregelkurse, an denen bisher über 6.000 Personen teilgenommen haben.
Rückläufige Zahlen
Die Regierung verzeichnet bereits Erfolge bei der Eindämmung illegaler Migration. Die Aufgriffszahlen im Burgenland sind drastisch zurückgegangen: Während in der Kalenderwoche 25 des Jahres 2022 rund 1.800 Aufgriffe registriert wurden, waren es im gleichen Zeitraum 2025 nur noch etwa 60. Die Zahl der Bundesbetreuungseinrichtungen konnte von über 30 im Herbst 2023 auf aktuell acht reduziert werden. Von Jänner bis Mai 2025 wurden zudem über 5.500 Rückführungen durchgeführt. Diese Maßnahmen führen laut Regierung zu Einsparungen im Asylbereich.
Auf die Frage nach Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan – eine geplante Abschiebung nach Syrien scheiterte kürzlich am gesperrten Luftraum aufgrund des Nahost-Konflikts – erklärte Karner, er kommentiere keine Einzelfälle.
Das Ziel, insbesondere Straftäter und Gefährder in diese Länder abzuschieben, wolle man jedoch „mit aller Konsequenz verfolgen“.
Rechtliche Grundlage
Die Aussetzung des Familiennachzugs stützt sich auf Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), der es Mitgliedstaaten unter bestimmten Umständen erlaubt, von einzelnen Bestimmungen des sekundären Asylrechts abzuweichen. Die Regierung beruft sich dabei auf die Notwendigkeit, die öffentliche Ordnung aufrechtzuerhalten und die innere Sicherheit zu schützen.
Trotz der generellen Aussetzung sieht die Verordnung wichtige Ausnahmen vor. So bleibt der Familiennachzug für Minderjährige und in Fällen, in denen das Recht auf Privat- und Familienleben gemäß Europäischer Menschenrechtskonvention (EMRK) zwingend geboten ist, weiterhin möglich. Diese Ausnahmeregelungen sollen sicherstellen, dass die Maßnahme mit europäischem Recht vereinbar bleibt und humanitären Verpflichtungen nachgekommen wird.