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Teuerungswelle

Österreich: Das alles wird ab 1. Juli teuerer

Österreich: Das alles wird ab 1. Juli teuerer
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4 Min. Lesezeit |

Der Staat greift tiefer in die Taschen der Bürger: Reisepass, Führerschein und Personalausweis werden deutlich teurer. Doch das Juli-Paket bringt nicht nur Belastungen.

Ab Juli tritt eine Vielzahl neuer Gesetzesänderungen in Kraft, die überwiegend aus dem Milliarden-Sparpaket der Regierung zur Haushaltskonsolidierung stammen. Die Konsequenz für Verbraucher: Bei zahlreichen Dienstleistungen und Dokumenten werden höhere Kosten fällig – von Reisepass bis Führerschein. Allerdings bringen die Neuregelungen auch einige finanzielle Erleichterungen mit sich.

Die staatlichen Gebühren für amtliche Dokumente werden nun der Inflation angepasst. Seit der letzten Erhöhung im Juli 2011 hat sich laut Verbraucherpreisindex eine Teuerung von insgesamt 48,2 Prozent angesammelt, die jetzt nachträglich berücksichtigt wird. Mit wenigen Ausnahmen steigen sämtliche Gebühren einheitlich um diesen Prozentsatz.

Dies führt zu erheblichen Preissprüngen: Ein Reisepass kostet künftig 112 Euro statt bisher 75,90 Euro. Für den Personalausweis werden nun 91 Euro anstelle von 61,50 Euro verlangt. Der Führerschein verteuert sich von 60,50 auf 90 Euro.

⇢ Ab Juli: Diese Kosten und Gebühren werden erhöht

Die Zulassungsgebühr steigt von 119,80 auf 178 Euro. Wer heiraten möchte, zahlt künftig 74 statt 50 Euro.

Steigende Kosten

Auch Waffendokumente werden kostspieliger. Die Gebühr für eine Waffenbesitzkarte erhöht sich von 74,40 auf 110 Euro, für einen Waffenpass von 118,40 auf 175 Euro. Die jährliche Servicegebühr für die e-card wird nahezu verdoppelt – von 13,80 auf 25 Euro.

Diese Änderung gilt ab 1. Juli, wirkt sich jedoch erst ab 2026 aus. Die Abbuchung erfolgt jeweils im November für das Folgejahr. Konkret bedeutet das: Im November 2025 wird für das Jahr 2026 erstmals der erhöhte Betrag von 25 Euro meist über die Lohnabrechnung eingezogen.

Neu ist zudem, dass künftig auch Pensionisten, die bislang von der Gebühr befreit waren, für die e-card zahlen müssen.

Für Raucher wird der Griff zur Zigarette abermals teurer. Im Zuge der bereits 2022 beschlossenen stufenweisen Erhöhung der Tabaksteuer folgt nun die nächste Anpassung. Nachdem bereits im April dieses Jahres die Tabaksteuer angehoben wurde, was die Hersteller mit Preiserhöhungen zwischen 20 und 50 Cent weitergaben, steigen die Preise nun erneut.

Viele Zigarettenpackungen werden um weitere 10 oder 20 Cent teurer.

Die Gesundheitskasse führt ab Juli einen Selbstbehalt für nicht-akute Krankentransporte ein. Dies betrifft beispielsweise Personen, die regelmäßig zu Therapien befördert werden müssen. Bei Fahrten ohne Sanitäterbegleitung beträgt der Eigenanteil 7,55 Euro, für Transporte mit Trage und Sanitäter werden 15,10 Euro fällig. Von dieser Regelung ausgenommen sind rezeptgebührenbefreite Personen sowie bestimmte medizinisch notwendige Fahrten wie zur Chemotherapie, Strahlentherapie oder Dialyse.

Kinder sind ebenfalls von der Kostenbeteiligung befreit. Zudem wurde eine jährliche Obergrenze von maximal 28 Fahrten für Transport-Selbstbehalte festgelegt.

Weitere Änderungen

Pendler, die mit Motorrad oder Auto zur Arbeit fahren, müssen eine Kürzung hinnehmen: Das amtliche Kilometergeld sinkt ab Juli wieder von 50 Cent auf 25 Cent pro Kilometer.

Die Regierung hat auch Änderungen bei Immobiliensteuern beschlossen, die zusätzliche Einnahmen generieren sollen. Diese treten ebenfalls zum 1. Juli in Kraft. Für Immobiliengesellschaften wird der Grunderwerbsteuersatz erhöht. Gleichzeitig sinkt die Schwelle für die Grunderwerbssteuerpflicht bei Anteilsübertragungen von 95 auf 75 Prozent.

Zusätzlich wird ein neuer Umwidmungszuschlag eingeführt.

Eine Novelle zum Arbeitslosengesetz tritt ebenfalls mit 1. Juli in Kraft. Arbeitslose, die ihre AMS-Meldung nach einer Unterbrechung – beispielsweise wegen Krankheit oder Auslandsaufenthalt – fortsetzen möchten, müssen sich nun bereits am ersten Tag nach der Unterbrechung beim AMS zurückmelden.

Bei Versäumnis dieser Frist besteht erst ab dem Tag der tatsächlichen Wiedermeldung Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die bisherige Frist betrug eine Woche.

Es gibt jedoch auch Entlastungen, die ab Juli wirksam werden. Diese betreffen vorwiegend Unternehmen. So entfällt die NoVA-Pflicht (Normverbrauchsabgabe) für Kleintransporter, wodurch diese Fahrzeuge für Firmen wie Handwerksbetriebe um mehrere tausend Euro günstiger und damit attraktiver werden.

Diese NoVA-Befreiung ist Teil eines Entlastungspakets für den wirtschaftlichen Mittelstand, das auch steuerliche und bürokratische Vereinfachungen durch eine Erhöhung der Basispauschalierung umfasst.

Darüber hinaus sind weitere Verwaltungsgebühren betroffen: Eine Namensänderung kostet künftig 567 Euro statt bisher 382,60 Euro, ein Antrag auf Verleihung der Staatsbürgerschaft nun 163 Euro statt 125,60 Euro. Auch Daueraufenthaltskarten und Aufenthaltskarten für EWR-Bürger:innen werden teurer und an die Höhe des österreichischen Personalausweises angepasst.

Die Gebührenanpassung macht auch vor dem Justizbereich nicht halt: Eine Eingabe beim Verfassungs- oder Verwaltungsgerichtshof kostet ab Juli 340 Euro, was einer Steigerung um 40,6 Prozent entspricht. Das Finanzministerium rechnet durch die Gebührenerhöhungen mit Mehreinnahmen von 65 Millionen Euro im Jahr 2025 und 150 Millionen Euro in den Folgejahren.

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KO KOSMO-Redaktion
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