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Justizentscheidung

Neugeborenes aus Fenster geworfen – BGH bestätigt Knast für Mutter

Neugeborenes aus Fenster geworfen – BGH bestätigt Knast für Mutter
Foto: iStock
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Eine junge Mutter, die ihr Neugeborenes aus dem Fenster warf, muss siebeneinhalb Jahre ins Gefängnis. Der deutsche Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil wegen Totschlags.

Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung im Fall einer Frau aus Lauffen am Neckar (Deutschland) zurückgewiesen. Damit ist das Urteil des Landgerichts Heilbronn rechtskräftig. Die Frau war zu siebeneinhalb Jahren Freiheitsstrafe wegen Totschlags verurteilt worden.

Die zum Tatzeitpunkt 27-Jährige brachte im September 2023 ihr Kind völlig überraschend und ohne medizinische Hilfe zur Welt. Weder ihr Partner noch ihre Mutter oder ihr Bruder, mit denen sie zusammenlebte, hatten die Schwangerschaft bemerkt.

Tragische Umstände

Nach den Feststellungen des Gerichts erlitt die Frau bei der Geburt starke Blutungen und befand sich in einem psychischen Ausnahmezustand. In dieser Situation warf sie das Neugeborene aus dem Fenster. Das Kind starb infolge des Sturzes.

Rechtliche Bewertung

Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten eine Verurteilung wegen Mordes gefordert. Das Gericht sah jedoch keine niedrigen Beweggründe als Mordmerkmal erfüllt. Der Bundesgerichtshof bestätigte diese rechtliche Bewertung.