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Jugendkriminalität

Neus Gesetz: Gewalttätige Jugendliche sollen ab 12  „belehrt“ werden

Neus Gesetz: Gewalttätige Jugendliche sollen ab 12  „belehrt“ werden
(FOTO: BKA/Valentin Brauneis)
3 Min. Lesezeit |

In Reaktion auf wachsende Sorgen bezüglich Jugendkriminalität in Österreich haben Innenminister Gerhard Karner und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler, beide von der ÖVP, einen neuen Gesetzesvorschlag präsentiert.

Dieser zielt darauf ab, die rechtlichen Rahmenbedingungen anzupassen, um Jugendliche ab dem Alter von 12 Jahren unter bestimmten Umständen zur Verantwortung ziehen zu können. Besonders im Fokus stehen dabei Maßnahmen, die präventiv wirken und die jüngeren Altersgruppen vor einer möglichen kriminellen Laufbahn bewahren sollen.

Initiativen zur Prävention und Verantwortlichkeit

Die angestrebte Gesetzesnovelle sieht unter anderem die Einführung von sogenannten Fallkonferenzen und „Regelbelehrungen“ vor, auch für Kinder, die jünger als 14 Jahre sind und somit noch nicht strafmündig. Diese Neuerung soll ermöglichen, dass sowohl die betroffenen Minderjährigen als auch mindestens ein Erziehungsberechtigter zur Polizei vorgeladen werden können, um dort in persönlichen Gesprächen über die Konsequenzen strafbaren Verhaltens aufgeklärt zu werden. Ziel dieser Gespräche ist es, die Prävention weiterer Straftaten zu unterstützen. Bei Missachtung dieser Ladungen könnten Geldstrafen zwischen 1.000 und 4.600 Euro verhängt werden.

Vernetzung zur Bekämpfung der Jugendkriminalität

Ein weiterer Teil des Entwurfs befasst sich mit der Ausweitung sicherheitspolizeilicher Fallkonferenzen auf straffällig gewordene Kinder und Jugendliche. Durch die Zusammenführung von Informationen aus den Bereichen Polizei, Kinderschutz und Bildung soll eine umfassendere Betrachtung individueller Fälle ermöglicht werden. Dieses Vorgehen soll insbesondere der effektiveren Bekämpfung organisierter Jugendkriminalität dienen, indem spezialisierte Fallkonferenzen Einzelfälle detaillierter analysieren und gezielte Maßnahmen zur Prävention und Intervention entwickeln.

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Keine Senkung der Strafmündigkeit im Fokus

Die kontrovers diskutierte Frage einer Herabsetzung der Altersgrenze für Strafmündigkeit wurde in der aktuellen Gesetzesinitiative nicht weiterverfolgt. Zwar hatten Karner und Edtstadler früher eine Absenkung für schwere Gewaltdelikte und bei Intensivtätern von 14 auf 12 Jahre angedacht, doch steht dieser Punkt wegen der aktuellen politischen Lage und dem Widerstand seitens der Grünen nicht im Mittelpunkt der Reform. Ungeachtet dessen bekräftigen beide Minister ihre Überzeugung, dass eine Anpassung in diesem Bereich notwendig sei, um effektiver gegen Gewalttaten durch Jugendliche vorgehen zu können.

Der Gesetzesentwurf, der bereits dem Justizministerium vorgelegt wurde, soll so schnell wie möglich umgesetzt werden, um noch vor den anstehenden Nationalratswahlen Wirkung zu zeigen. Trotz bestehender Differenzen innerhalb der Koalition zeigt sich Innenminister Karner optimistisch bezüglich einer baldigen Einigung auf Basis der „richtigen Argumente“.

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KO KOSMO-Redaktion
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