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Arbeiterkammer

Nie bestellt, trotzdem abgebucht: Mann verliert 8.500 Euro – PayPal verweigert Hilfe

Nie bestellt, trotzdem abgebucht: Mann verliert 8.500 Euro – PayPal verweigert Hilfe
FOTO: iStock
2 Min. Lesezeit |

Ein vermeintlich harmloser Datenabgleich kostete einen Kärntner fast sein gesamtes Vermögen. Erst nach massivem Druck durch die Arbeiterkammer lenkte PayPal ein.

Was als einfache Aufforderung zur Aktualisierung von Daten begann, entwickelte sich rasch zum finanziellen Desaster für einen Kärntner. Cyberkriminelle leerten sein PayPal-Konto in kürzester Zeit vollständig. In schneller Folge wurden Beträge abgebucht, bis insgesamt rund 8.500 Euro verschwunden waren.

Der Betroffene handelte umgehend, nahm Kontakt mit PayPal auf und stellte über das offizielle Konfliktlösungscenter einen Antrag auf Käuferschutz. Doch statt Unterstützung erhielt er eine ernüchternde Antwort: Der Zahlungsdienstleister verweigerte die Rückerstattung mit der Begründung, die Transaktionen seien durch Eingabe der Zugangsdaten legitimiert worden – eine Erklärung, die der Geschädigte als inakzeptabel empfand.

AK-Intervention hilft

In seiner Verzweiflung suchte er Hilfe beim Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Kärnten. Die Experten dort untersuchten den Fall gründlich und stellten fest, dass die Abbuchungen keineswegs dem üblichen Nutzungsverhalten des Mannes entsprachen. Herwig Hofferer, Leiter der Abteilung Konsumentenpolitik, erläuterte die Situation: „Der Konsument konnte eindeutig nachweisen, dass er nie etwas bei diesem Unternehmen, das die Abbuchungen getätigt hat, bestellt hatte.“

Trotz dieser klaren Beweislage blieb PayPal zunächst bei seiner ablehnenden Haltung. Die Wende kam erst nach mehreren schriftlichen Interventionen der AK Kärnten und einer polizeilichen Anzeige. Der wachsende Druck zeigte schließlich Wirkung, und der Zahlungsdienstleister gab nach. „Der gesamte Betrag von 8.500 Euro wurde dem Konsumenten zurücküberwiesen“, bestätigte Hofferer.

Schutz vor Betrug

Während der materielle Schaden damit behoben war, bleibt das Vertrauen des Betroffenen in digitale Zahlungssysteme nachhaltig erschüttert. AK-Präsident Günther Goach appelliert an Verbraucher: „Konsumentinnen und Konsumenten sollten keine Scheu davor haben, sich in solchen Fällen an den Konsumentenschutz zu wenden.“

Der Fall verdeutliche die Bedeutung professioneller Unterstützung bei Betrugsdelikten. Die Arbeiterkammer empfiehlt dringend, niemals Links in E-Mails zu folgen und sich ausschließlich über die offizielle Webseite oder App bei Zahlungsdiensten anzumelden. Wo immer möglich, sollte die Zwei-Faktor-Authentifizierung aktiviert werden.

Besondere Vorsicht sei geboten, wenn Zeitdruck erzeugt wird – seriöse Finanzdienstleister fordern niemals unter Stress zur Eingabe von Daten auf.

Bei Verdacht auf Betrug raten die Experten, Konten und Karten unverzüglich zu sperren.

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KO KOSMO-Redaktion
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