Zwei Jahrzehnte Gehalt ohne einen Tag Arbeit – und jetzt verklagt sie ausgerechnet ihren Arbeitgeber. Ein französischer Telekommunikationskonzern steht vor Gericht.
Ein bizarrer Arbeitsrechtsfall beschäftigt die französische Justiz seit Jahren. Eine Angestellte eines Telekommunikationskonzerns erhielt zwei Jahrzehnte lang ihr volles Gehalt – ohne einen einzigen Tag zu arbeiten. Nun klagt die Frau ausgerechnet ihren Arbeitgeber an.
Vor neun Jahren wurde bereits ein Vermittler eingeschaltet, doch eine Lösung blieb aus. Die Klägerin wirft dem Unternehmen „moralische Belästigung und Diskriminierung am Arbeitsplatz“ vor. Der ungewöhnliche Vorwurf: Der Konzern habe sie bewusst in die berufliche Isolation gedrängt, indem er ihr 20 Jahre lang ein Gehalt ohne jegliche Arbeitsleistung zahlte.
„Sie zahlen lieber, als sie zur Arbeit zu verpflichten“, argumentiert ihr Rechtsbeistand. Die Klage richtet sich nicht nur gegen das Unternehmen selbst, sondern auch gegen vier Manager, denen die Frau vorwirft, sie aufgrund ihres Gesundheitszustands diskriminiert zu haben.
Rechtliche Grundlagen in Frankreich
Das französische Arbeitsrecht sieht strenge Regelungen zum Schutz von Arbeitnehmern mit Behinderungen vor. Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 6 Prozent ihrer Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen zu reservieren. Wer diese Quote nicht erfüllt, muss Ausgleichszahlungen leisten. Die Kosten für diese Zahlungen können durchaus höher ausfallen als die langfristige Zahlung eines Gehalts ohne Arbeitsleistung.
Im französischen Recht gilt das Prinzip der „angemessenen Anpassung“ („aménagement raisonnable“) des Arbeitsplatzes. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, „alle angemessenen Maßnahmen“ zu treffen, um behinderten Arbeitnehmern die Ausübung ihrer Tätigkeit zu ermöglichen. Eine vollständige Freistellung von der Arbeit über Jahrzehnte hinweg kann als Verstoß gegen diese Fürsorgepflicht gewertet werden.
Beginn des Konflikts
Der Fall nahm seinen Anfang im Jahr 2002. Damals arbeitete die Frau als Sekretärin und in der Personalabteilung, bevor sie eine Versetzung in eine andere französische Region beantragte. Obwohl ihrem Wunsch stattgegeben wurde, war der neue Arbeitsplatz offenbar nicht an ihre gesundheitlichen Bedürfnisse angepasst.
Laut Unternehmensangaben scheiterten alle Bemühungen, entsprechende Anpassungen vorzunehmen – mit der Konsequenz, dass man sich entschied, der Mitarbeiterin über die nächsten zwei Jahrzehnte ein Gehalt ohne Gegenleistung zu zahlen.
Ähnliche Präzedenzfälle
Französische Arbeitsgerichte haben in der Vergangenheit bereits mehrfach Unternehmen verurteilt, die Arbeitnehmer faktisch „kaltgestellt“ haben. Ein bekannter Fall aus dem Jahr 2019 betraf einen Manager der Parfumkette Sephora, der vier Jahre lang ohne Aufgaben blieb und erfolgreich auf Schadenersatz klagte. Das Pariser Arbeitsgericht sprach ihm 40.000 Euro zu.
In einem weiteren Fall aus Lyon erhielt ein IT-Spezialist nach fünfjähriger faktischer Untätigkeit eine Entschädigung von 35.000 Euro wegen „moralischer Belästigung durch organisatorische Methoden“. Diese Urteile zeigen einen klaren Trend: Französische Gerichte sehen in der systematischen Untätigkeit eine Form der psychologischen Gewalt am Arbeitsplatz.
Gegensätzliche Positionen
Der Telekommunikationsriese verteidigt sein Vorgehen mit dem Hinweis auf die „persönliche soziale Situation“ der Frau. Neben dem vollen Gehalt habe man ihr zusätzlich mehrere nicht rückzahlbare Beihilfen gewährt. Eine „Rückkehr an angepasste Arbeitsplätze“ sei zwar geplant gewesen, sei jedoch an den regelmäßigen Krankschreibungen der Mitarbeiterin gescheitert.
Die Anwälte der Klägerin sehen den Fall grundsätzlicher: „Für eine Person mit Behinderung bedeutet Arbeit, einen Platz in der Gesellschaft zu haben, Anerkennung zu erfahren und soziale Beziehungen aufzubauen.“ All diese fundamentalen Aspekte seien ihrer Mandantin verwehrt worden, indem man sie zwei Jahrzehnte lang „aufs Abstellgleis gestellt“ habe – in der Hoffnung, sie würde irgendwann aufgeben.
Die Entscheidung des zuständigen Arbeitsgerichts wird als Präzedenzfall für ähnliche Konflikte zwischen Arbeitgebern und langzeiterkrankten Mitarbeitern mit Behinderungen erwartet. Experten rechnen mit einem Urteil im kommenden Frühjahr.