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NEUE VERORDNUNG

Nur diese Personen sind von 2G-Regel ausgenommen

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(FOTO: iStock)

Ab heute, 8. November, tritt in ganz Österreich die 2G-Regel in Kraft. Ohne einem Genesungsbescheid oder Impfnachweis drohen harte Strafen.

Fix: Stufen werden vorgezogen:
Bundeskanzler Alexander Schallenberg (ÖVP) erklärte, dass ab Montag in Österreich überall 2G gelten wird, wo bis dato 3G galt. Allerdings gibt es auch eine Einschleifregelung: für vier Wochen gilt auch eine Einfach-Impfung in Kombination mit einem negativen PCR-Test als 2G-Nachweis. “Dies soll als Anreiz gelten”, betont der Kanzler.

Schon ab heute kommt man ohne Corona-Impfung nicht mehr zu körpernahen Dienstleistern, in die Gastronomie, in Fitnessstudios, Kinos oder Krankenhausbesuch. Personen, die sich doch noch impfen lassen wollen, sind bis zur zweiten Dosis mit zusätzlichem PCR-Test zu diesen Bereichen zugelassen. Diese Übergangsregel wird am 6. Dezember auslaufen.

Ausnahmen für Erwachsene:
Selbstverständlich sind Personen ausgenommen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Impfung bekommen können. Diese brauchen einen gültigen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf und ein ärztliches Attest. Außerdem gilt in Hotels für viele Personen noch immer 3G. Menschen die zur Stillung eines dringenden Wohnbedürfnisses, zum Zwecke des Schul- oder Universitätsbesuchs, aus unaufschiebbaren beruflichen Gründen, auf Kur sind oder zum Zeitpunkt der neuen Regelung bereits in einem Hotel übernachten, brauchen keinen 2G-Nachweise vorzuweisen.

Kein 2G für Schüler:
Rund ein Drittel der 12- bis 14-Jährigen ist schon geimpft. Der vorliegende Entwurf der 2. Novelle der 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung findet sich laut Heute eine wesentliche Ausnahme: Unter 12 Jahren ist man von der 2G-Regel befreit. Für Schüler aller neunten Schulstufen gilt bereits 2G-Nachweis.

2,5G am Arbeitsplatz:
3G am Arbeitsplatz bleibt in einigen Bereichen weiterhin erhalten. Für Event-Mitarbeiter (ab 250 Personen) und in der Nachtgastro gilt 2,5G, alle PCR-Getesteten haben ebenfalls eine FFP2-Maskenpflicht. Dies gilt auch für Mitarbeiter im Pflege- und Gesundheitsbereich.

Neue Maskenregel:
Die FFP2-Maskenpflicht gilt überall dort, wo kein 3G-Nachweis gültig ist, wie etwa im gesamten Handel, in Öffis, Museen, sowie Bibliotheken. Ab 6. Dezember wird man als doppelt geimpfter eine dritte Dosis benötigen, wenn die zweite Corona-Impfung mehr als neun Monate zurückliegt.

Quelle: Heute-Artikel