Künftig müssen Händler ihr Angebot weiter einschränken, so der Appell vom Wirtschaftsministerium.
Laut dem neuen Gesetz dürfen in der Zeit der Corona-Krise nur Mittel zur Grundversorgung verkauft werden. Große Handelsketten bieten jedoch nicht nur diese sondern auch Kleidung, Blumen, Spielzeug oder Gartengeräte an.
Nun klagen Händler die schließen mussten darüber, über ihre Benachteiligung. Es wurden bereits die ersten Klagen eingereicht. Wir appellieren an die Solidarität aller, in den kommenden Wochen nur jene Produkte zu kaufen, die für den täglichen Gebrauch unbedingt benötigt werden“, so die Bitte des Wirtschaftsministeriums.
Einige Händler zeigten bereits Einsicht und sperrten einiges vom Sortiment ab, da sie dieses nicht länger verkaufen werden. Die Supermarktkette Spar fordert jedoch einen Perspektivenwechsel und meint, dass die Absperrungen den Kunden nur stark verunsichern würden. Weiter solle das Verkaufsverbot nur dazu führen, dass die Kunden bei ihrem Non-Food-Sortiment auf Online-Händler zurückweichen.
Das Gesundheitsministerium fordert dennoch eine „restriktive“ Rechtsauffassung, weshalb die Handelsketten künftig nur Waren „die der Grundversorgung dienen (insbesondere Lebensmittel)“ verkaufen werden.
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