„Die Zahl der Ansteckungen sinkt und die Zahl der Geimpften steigt“, beginnt Kurz die Pressekonferenz. Das seien positive Neuigkeiten. Daher habe man sich mit den Bundesländern auch schnell geeinigt. Und zwar auf Folgendes: „Wie versprochen wird am 19. Mai alles öffnen.“ Konrket: Gastronomie, Hotellerie, Sport und Kultur. Die Schulen werden bereits am kommenden Montag, den 17. Mai, öffnen. Dabei gilt: Alles soll unter massiven Sicherheitsvorkehrungen stattfinden. Die Regelungen sehen wie folgt aus: „Als Zutrittsberechtigung gilt der ‚Grüne Pass'“, so Kanzler Kurz.
Getestet, geimpft, genesen: Was gilt?
Getestet: Wohnzimmertests/Selbsttests (mit Video und QR-Code erfasst) gestatten für 24 Stunden den Zutritt, Antigen-Tests aus einer Teststraße oder Apotheke gelten 48 Stunden lang, ein Labor-PCR-Test sogar 72 Stunden.
Geimpft: Ab 22 Tagen nach der ersten Impfstoffdosis (von Biontech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca oder Johnson & Johnson) braucht man keinen Test im Gasthaus, Hotel oder Fitnesscenter. Die erste Teilimpfung darf aber nicht länger als drei Monate zurückliegen. Eine Impfung befreit neun Monate von Tests, Sputnik V wird vorerst nicht anerkannt.
Genesen: Corona-Genesene sind sechs Monate von Tests befreit, ebenfalls grünes Licht erhalten Personen, die einen positiven Antikörper-Test vorlegen können, der nicht älter als drei Monate ist.
Gastronomie
Die Restaurants öffnen ab 19. Mai wieder ihre Türen. Sowohl Schanigärten, als auch die Innenbereiche sollen wieder aufsperren. Pro Tisch in Innenräumen dürfen im ersten Schritt maximal vier Personen samt Kindern Platz nehmen, im Freien sind es zehn Erwachsene samt Kindern. Es gilt zudem eine 2-Meter-Abstandsregel. Die gleichen Personenbeschränkungen sollen auch bei privaten Treffen gelten. Ebenfalls fix: Eine FFP2-Maske ist zu tragen, wenn man nicht am Tisch sitzt. Zudem wird es eine Registrierpflicht geben (für alle Gastro-Lokale, wo man sich länger als 15 Minuten aufhält). Sperrstunde ist um 22 Uhr – diese soll jedoch abgebaut werden, sobald der Impffortschritt dies zulasse.
Keine Hochzeiten und Großveranstaltungen
„Uns ist bewusst, dass es trotz der breiten Öffnungen viele Bereiche geht, die noch nicht stattfinden können, wie Hochzeiten oder Vereinsfeste – doch sie werden möglich werden. Bis spätestens 1. Juli werden wir weitere Schritte setzen, dass auch all das wieder stattfinden kann. Wir bitten um Verständnis, dass diese Veranstaltungen, die auch zu Superspreader-Events werden können, derzeit nicht stattfinden können“, so Kurz. Die Maßnahmen werden noch einige Woche aufrecht erhalten werden müssen, der Impffortschritt werde dann aber „eine Rückkehr zur Normalität im Sommer“ ermöglichen. Bei Begräbnissen dürfen unverändert 50 Personen teilnehmen.
Was heißt das etwa für private Grillerei, wenn man Feier mit 10 Personen macht? Auch privat besteht der Bundeskanzler auf indoor 4, outdoor 10 Personen, auch wenn es keine Regelungen für die privaten Räume gibt.
Kunst, Kultur und Sport
Vizekanzler Werner Kogler erläutert nun die Regeln für diese Bereiche. Auch hier gelten die „3Gs“ – getestet, geimpft, genesen. Gäste benötigen bei allen Berichen fix zugewiesene Sitzplätze, es wird versetzt belegt – „quasi wie ein Schachbrett“, so Kogler. Indoor dürfen maximal 50% der Plätze belegt sein. Höchstens 1.500 Personen sind hier erlaubt. Outdoor sind 3.000 Besucher zugelassen. Das werde man – wenn möglich – bis zum Sommer weiter adaptieren.
Für den Kunst und Kulturbereich wird es zudem wieder Proben geben dürfen, unter den folgenden Regeln: Wieder soll es die 20qm-Regel pro Person indoor geben. Nun ist auch eine Maskenbefreiung in Innenräumen wenn nötig möglich, etwa durch Testungen.
Für Museen gilt: Die 20qm-Regel und FFP2-Maskenpflicht. Allerdings muss man sich hier nicht testen – wie bereits im Handel umgesetzt.
Für den Sportbereich gilt: Pro Besucher müssen 20 Quadratmeter Fläche zur Verfügung stehen. Während des Trainings braucht man keine Maske. Wenn nicht gesportelt oder geprobt wird gelten die gleichen Abstandsregeln (2 Meter) und Maskenpflicht, wie überall. Outdoor-Sport – wie etwa Fußball – wird wieder erlaubt. Outdoor gilt die 20qm/Regel nicht.
Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) führt zu den Schulöffnungen an, dass diese nicht nur wichtig für die Kinder, sondern auch für die Eltern sind. Ausgangssperren werde es keine mehr geben am Abend, „das ist das größte Stück Freiheit, was man zurückerlangen kann“, so Mückstein.
Was die Tests betrifft: Neben den bekannten Testungen werde man künftig beim Wirt oder beim Veranstalter einen sogenannten „Point of Sale“-Test vor Ort machen können. Man habe sich dafür entschieden, dass diese im Ausnahmefall möglich sein sollen, wo es mangelnde Testangebote gibt. Dieser gelten dann nur für diesen Aufenthalt in dem Restaurant, im Theaterstück etc. Falls man etwa am Land lebt, und spontan keinen Test bekomme. Dieie Betriebe sollen diese Tests gratis bekommen.
Hotellerie
Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) erklärt, dass die 3G-Regel auch für die Hotels gelten werden, sprich genesen, geimpft oder getestet darf man hier rein. Der Test muss bereits vor dem Ankommen im Hotel mitgeführt werden. Wer dann auch Gastro- und Wellness nutzen will, muss sich womöglich öfter testen. Denn auch da gilt die gleiche Gültigkeitsdauer der Tests. Der Wiener Prater und andere Freizeitstätten dürfen ebenso wieder öffnen. Auch in Freizeitstätten gelten Registrierungsregeln.
„Wir haben in den letzten Wochen sehr intensiv gearbeitet, natürlich sind viel Detailfragen offen. Ein ‚Leitfaden für einen sicheren Sommer‘ wird in den nächsten Tagen abrufbar sein“, so Köstinger abschließend.
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