Ein Schritt zur Wiedergutmachung historischer Ungerechtigkeiten wurde am Montag in einer Pressekonferenz von der österreichischen Justizministerin Alma Zadic verkündet. Die Betroffenen, die in der Zweiten Republik strafrechtlich verfolgt oder verurteilt wurden wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen, sollen rehabilitiert und finanziell entschädigt werden. Die Details der Entschädigungszahlungen wurden ebenfalls vorgestellt.
Die Entschädigungsregelung sieht vor, dass für jedes aufgehobene Urteil eine Zahlung von 3.000 Euro erfolgen wird. Wer wegen der damaligen Gesetzeslage in Haft saß, erhält für jedes angefangene Jahr 1.500 Euro. Zadic erklärte weiterhin, dass auch für jedes eingeleitete Ermittlungsverfahren, das unter dem mittlerweile abgeschafften Strafrechtsparagrafen fiel, eine Entschädigung von 500 Euro gezahlt wird. Diese Zahlung erfolgt unabhängig vom Verlauf des Ermittlungsverfahrens.
Die Entschädigungszahlungen belaufen sich auf insgesamt 33 Millionen Euro. Die Justizministerin schätzt, dass rund 11.000 Personen von dieser Regelung profitieren könnten.
Beantragung
Um die Entschädigung zu beantragen, müssen sich die Betroffenen an die Landesgerichte oder direkt an das Justizministerium wenden. Zadic betonte in ihrer Ansprache: „Wir hoffen, dass sich ganz viele Menschen melden“. Auf der Website des Ministeriums sollen zudem weitere Informationen zur Verfügung gestellt werden.
Pride 2023 in Belgrad – Ein Spiegelbild der serbischen Gesellschaft
Homosexualität wurde in Österreich 1971 grundsätzlich entkriminalisiert. Dennoch bestanden bis 2002 Sonderparagraphen, die gleichgeschlechtliche Handlungen unter Strafe stellten. Die letzte dieser Bestimmungen wurde erst 2002 vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben.
Folge uns auf Social Media!