Ein Österreicher sitzt in Saudi-Arabien in Haft – und das Urteil könnte schon bald fallen. Die Todesstrafe steht im Raum.
Während die Strafverfahren gegen die verurteilten Anschlagsplaner Beran A. und Arda K. noch andauern, zeichnet sich für einen mutmaßlichen Komplizen in Saudi-Arabien offenbar eine baldige Urteilsverkündung ab. Hasan E., der nach Erkenntnissen der Ermittler derselben extremistischen Zelle angehörte, befindet sich seit über zwei Jahren in einem Hochsicherheitsgefängnis in Haft. Wie der „Standard“ berichtet, könnte das Urteil bereits am 23. Juni gesprochen werden.
Gemeinsam mit Beran A. und Arda K. soll Hasan E. im März 2024 Terroranschläge in mehreren Ländern geplant haben. Beran A. reiste dabei nach Dubai, Arda K. nach Istanbul, während Hasan E. nach Mekka flog. Das erklärte Ziel war es, durch koordinierte Anschläge Aufstände gegen die jeweiligen Machthaber auszulösen. Beran A. äußerte in einem Abschiedsvideo zudem den Wunsch, dass das Kalifat, „der Islamische Staat wiederkommt“.
Im Gegensatz zu seinen Mitstreitern blieb Hasan E. nicht bei der Planung: In der al-Harām-Moschee stach er auf einen Sicherheitsbeamten ein und verletzte im Zuge seiner Festnahme weitere Personen.
Haftbedingungen & Todesstrafe
Das Außenministerium bestätigte gegenüber dem „Standard“, dass die österreichische Botschaft in Riad mit Hasan E. in Kontakt steht, Haftbesuche wahrnimmt und konsularische Unterstützung leistet. Aus einem Haftbesuchsformular vom 4. Mai 2026 geht hervor, dass Hasan E. die Verhängung der Todesstrafe befürchtet. Darüber hinaus soll er bereits zu Schadenersatzzahlungen in Höhe von insgesamt 30.000 saudischen Riyal – umgerechnet rund 7.000 Euro – verurteilt worden sein.
Dem Formular zufolge leidet der 21-Jährige an Zahnschmerzen sowie einer gebrochenen Hand. Er teile sich eine Zelle mit 13 weiteren Häftlingen, die weder über Betten noch über Tageslicht verfüge, und dürfe sich lediglich fünf Minuten pro Woche im Freien aufhalten.
Überstellung unwahrscheinlich
Laut Protokoll erkundigte sich Hasan E. auch nach einer möglichen Überstellung nach Österreich. Der Völkerrechtler Ralph Janik hält eine solche Rückkehr allerdings für wenig realistisch. Österreich könne zwar auf ein faires Verfahren drängen und sich gegen eine Hinrichtung aussprechen. „Wir haben die Todesstrafe abgeschafft und verachten sie“, sagt Janik. „Die Saudis dürfen sie umsetzen, sie haben keine internationalen Verträge unterzeichnet, die das verbieten, aber aus diplomatischer Sicht gilt für uns: Wenn seine Rechte verletzt werden, werden auch Österreichs Rechte verletzt.“
Eine Überstellung würde ihn hingegen „überraschen“. Wahrscheinlicher sei: „Er wird in Saudi-Arabien ewig lang eingesperrt, hat kein schönes Leben, wird aber nicht hingerichtet.“
Saudi-Arabien vollstreckte im vergangenen Jahr 356 Todesurteile – so viele wie nie zuvor in der jüngeren Geschichte des Landes. Auch im laufenden Jahr wurden bereits mehr als zwei Dutzend Menschen hingerichtet, darunter ausländische Staatsangehörige.