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Österreichs Bosnier starten Initiative zum neuen Anerkennungsstatus

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(FOTOS: iStock; Wikimedia Commons Aktron)

Die Gesellschaft Bosnischer Akademiker in Österreich hat eine Initiative zur Anerkennung des Minderheitenstatus ins Leben gerufen.

Auf der offiziellen Website der Gesellschaft (GBAÖ) heißt es: Wir ÖsterreicherInnen mit bosnischer Herkunft glauben, dass die Zeit bald reif sein wird für die Anerkennung der BosnierInnen als Volksgruppe in Österreich.“ Die Anerkennung der Minderheit sei ein „außerordentlicher Beitrag zur historischen, kulturellen und politischen Entwicklung des Landes und der Gesellschaft“.

Laut einer Statistik gehört die bosnische Gemeinschaft zu den fünf größten in Österreich. Dabei seien die Bürger gut integriert und sollen einen wichtigen Teil zur Entwicklung ihrer Wahlheimat beitragen.

Keine Stigmatisierung
Die Mitglieder möchten besonders hervorheben, dass obwohl Österreich als die Heimat gesehen wird, die Wurzeln nicht in Vergessenheit geraten sollten und demnach sowohl die bosnischen Werte als auch die Sprache gepflegt werden sollten.

„Schon seit Generationen leben in der Republik Österreich ÖsterreicherInnen, die aus Bosnien-Herzegowina stammen. Sie sind eine der größten und am besten integrierten Gemeinschaften. Das Recht, Teil der bosnischen Volksgruppe in Österreich zu sein, haben alle, unabhängig von ihrer religiösen Orientierung oder ethnischen Zugehörigkeit. Als Volksgruppe anerkannt zu sein bedeutet vor allem, eine Bestätigung für den außerordentlichen Beitrag zur Entwicklung des historischen, kulturellen und politischen Lebens des Landes und der Gesellschaft zu erhalten. Alle bosnisch stämmigen ÖsterreicherInnen möchten sich in Österreich weiterhin sicher fühlen und keiner Art von Stigmatisierung ausgesetzt werden“, erklären die Mitglieder der Gesellschaft.

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(FOTO: GBAÖ)

Rechte
Mit der offiziellen Anerkennung folgen auch der Schutz Angehöriger ethnischer, sprachlicher, religiöser und anderer Minderheiten vor Benachteiligungen. Dies soll laut GBAÖ auch die kommenden Generationen vor Entfremdung bewahren und ihnen neue Perspektiven eröffnen.

Weiter wird anerkannten Minderheiten die jeweilige Muttersprache als Amtssprachen bei Ämtern und Behörden angeboten. Ab einer bestimmten Anzahl von Angehörigen in Gebieten müssen zwei- oder mehrsprachige Ortstafeln und Hinweisschilder angebracht werden.