Millionen in Bargeld, Goldbarren – und nun ein Höchstgericht, das alles neu aufrollt. Der Schamanen-Fall bekommt eine unerwartete Wendung.
Der Oberste Gerichtshof Österreichs hat zentrale Teile des Urteils gegen eine Wiener Schamanen-Familie aufgehoben. Der Fall muss nun in wesentlichen Punkten neu verhandelt werden.
Bei einer aufsehenerregenden Razzia in einer Villa in der Nähe von Wien stießen Ermittler auf einen zubetonierten Pool, in dem Millionenbeträge in bar, Goldbarren und weitere Wertgegenstände versteckt waren. Im Zuge der Ermittlungen wurden Vermögenswerte im Gesamtumfang von rund zehn Millionen Euro sichergestellt. Davon ließen sich 1,7 Millionen Euro konkreten Opfern zuordnen.
Streit um Vermögensverfall
Das Höchstgericht hat die bisherigen Entscheidungen zum Vermögensverfall teilweise aufgehoben und eine erneute Verhandlung angeordnet. Strittig ist insbesondere die Frage, ob das gesamte sichergestellte Vermögen der Familie kollektiv zugerechnet werden kann. Verteidiger Philipp Wolm betonte in diesem Zusammenhang: „Nach Ansicht des Höchstgerichts kann es bei der Wegnahme der Vermögenswerte keine pauschale Solidarhaftung geben.“
Zudem sei zu prüfen, ob ein zeitlicher Zusammenhang zwischen den einzelnen Vermögenswerten und den vorgeworfenen Straftaten nachweisbar ist. Im Mittelpunkt der Ermittlungen steht die international gesuchte Schamanin, die unter dem Namen Amela bekannt ist. Andere Familienmitglieder wurden bereits Ende 2025 zu teilbedingten Haftstrafen verurteilt, die sie inzwischen verbüßt haben.
Mögliche Rückgabe
Die rund sechs Millionen Euro, die bislang dem Staat zugesprochen werden sollten, könnten im Zuge der Neuverhandlung möglicherweise an die Angeklagten zurückfallen. Ursprünglich war vorgesehen, dass vier Millionen Euro sowie zwei Millionen Schweizer Franken an den Staat fallen sollten.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hatte schwere Vorwürfe erhoben, darunter gewerbsmäßigen Betrug und Geldwäscherei.
Der Fall wird in Österreich mit breitem öffentlichen Interesse verfolgt.